Rechtsnatur
Es kann sich mithin handeln um entweder einen zusammengesetzten Vertrag (Vertrag aus mehreren Bestandteilen gesetzlicher Verträge) oder um einen sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).... weiterlesen
Es kann sich mithin handeln um entweder einen zusammengesetzten Vertrag (Vertrag aus mehreren Bestandteilen gesetzlicher Verträge) oder um einen sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).... weiterlesen
Das Lizenzverhältnis ist abzugrenzen gegenüber: Urheberrechtsübertragung Urheberrechtsübertragung Kriterien pro Urheberrechtsübertragung Wechsel in der Rechtsinhaberschaft Verpflichtung des Rechtsinhabers, das Recht auf den Erwerber zu übertragen, was... weiterlesen
Zum Urheberrechtsvertrag besteht keine gesetzliche Grundlage. Siehe daher: Urheberlizenz-Rechtsnatur Literatur STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 3 a.A.... weiterlesen
Der Urheberlizenzvertrag ist meist ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Urheber als Lizenzgeber und einem Dritten als Lizenznehmer, beinhaltend als Hauptleistungspflicht die Rechteüberlassung zur wirtschaftlichen Nutzung durch... weiterlesen
Einleitung Der Urheber kann das Urheberrecht als Ganzes oder als Teilrecht zur Nutzung übertragen: Definition Grundlage Abgrenzung Rechtsnatur Verbreitung Lizenzvertrags-Arten Lizenzvertrags-Elemente Lizenzvertrag Lizenz für noch... weiterlesen
Grundsätzlich können Urheberrechte an Werken schon vor ihrer Schaffung übertragen werden. In diesem Sinne können künftige Werke Gegenstand urheberrechtlicher Vereinbarungen bilden: Herstellungspflicht Pflicht zur Herstellung... weiterlesen
Das schweizerische Urheberrecht kennt den sog. Gutglaubensschutz nicht. Daraus lässt sich folgendes schliessen: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er innehat Kein Schutz des gutgläubigen... weiterlesen
Grundsätzliches Eine Uebertragung des Rechts schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein am Beispiel des Senderechts erlaubt nur die unveränderte... weiterlesen
Der Urheberrechtsvertrag kann folgende Übertragungsgegenstände beinhalten: Rechtsarten Vermögensrechte = zulässig und Regelfall Urheberpersönlichkeitsrechte = Regelfall Unübertragbarkeit Ausnahme Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise Einzelne... weiterlesen
Kausalität Nach der überwiegenden Meinung in der Lehre gilt die Übertragung von Urheberrechten als kausal, mit der Folge : Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei der... weiterlesen
Beim Urheberrechtsvertrag ist für die Rechtsnatur zu unterscheiden nach: Gegenstand Rechtsübertragender Urheberrechtsvertrag (Urheberrechtsverkauf) Obligatorische Rechte einräumender Vertrag (Lizenzvertrag) Ausgestaltung Austauschverhältnis Dauerschuldverhältnis Weiterführende Informationen Zwangsvollstreckung... weiterlesen
Die Uebertragung des Urheberrechts ist nicht an eine Form gebunden. Tipp Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann... weiterlesen
Zur Zulässigkeit der Übertragbarkeit des Urheberrechts gilt folgendes: Grundsatz Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1) Gegenstand der Übertragbarkeit Vermögensrechte Umfang... weiterlesen
Einleitung Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (URG 16 Abs. 1): Zulässigkeit Form der Übertragung Rechtsnatur der Übertragung Verpflichtungsgeschäft / Verfügungsgeschäft Gegenstand der Übertragung Umfang... weiterlesen
Es gilt die Alterspriorität (Priorität richtet sich nach dem erstmaligen Bekanntwerden).... weiterlesen
Je nach Aufgabenstellung unterscheidet man in: Urheberrecht (erstmals bekanntgewordenes Werk) Leistungsschutzrechte [sog. verwandtes Schutzrecht] (Rechte des Interpreten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk darbieten zu dürfen).... weiterlesen
Nicht geschützt sind folgende Werke: Gesetze Zahlungsmittel Konzepte Patentschriften Gerichtsentscheide uam.... weiterlesen
Einleitung Der Urheberrechtsgegenstand kann auf Basis der Voraussetzungen, der geschützten und nicht geschützten Werke charakterisieren: Voraussetzungen Geschützte Werke Nicht geschützte Werke... weiterlesen
In der Schweiz herrscht die dualistische Theorie: Bei der dualistischen Theorie das Urheberrecht auf in: Rechte persönlichkeitsrechtlicher Art Rechte vermögensrechtlicher Art Literatur STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen,... weiterlesen
Im Zeitalter der Aufklärung wurde erkannt, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Das erste Urheberrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1883.... weiterlesen