Umfang der Übertragung
Grundsätzliches Eine Uebertragung des Rechts schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein am Beispiel des Senderechts erlaubt nur die unveränderte... weiterlesen
Grundsätzliches Eine Uebertragung des Rechts schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein am Beispiel des Senderechts erlaubt nur die unveränderte... weiterlesen
Der Urheberrechtsvertrag kann folgende Übertragungsgegenstände beinhalten: Rechtsarten Vermögensrechte = zulässig und Regelfall Urheberpersönlichkeitsrechte = Regelfall Unübertragbarkeit Ausnahme Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise Einzelne... weiterlesen
Kausalität Nach der überwiegenden Meinung in der Lehre gilt die Übertragung von Urheberrechten als kausal, mit der Folge : Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei der... weiterlesen
Beim Urheberrechtsvertrag ist für die Rechtsnatur zu unterscheiden nach: Gegenstand Rechtsübertragender Urheberrechtsvertrag (Urheberrechtsverkauf) Obligatorische Rechte einräumender Vertrag (Lizenzvertrag) Ausgestaltung Austauschverhältnis Dauerschuldverhältnis Weiterführende Informationen Zwangsvollstreckung... weiterlesen
Die Uebertragung des Urheberrechts ist nicht an eine Form gebunden. Tipp Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann... weiterlesen
Zur Zulässigkeit der Übertragbarkeit des Urheberrechts gilt folgendes: Grundsatz Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1) Gegenstand der Übertragbarkeit Vermögensrechte Umfang... weiterlesen
Einleitung Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (URG 16 Abs. 1): Zulässigkeit Form der Übertragung Rechtsnatur der Übertragung Verpflichtungsgeschäft / Verfügungsgeschäft Gegenstand der Übertragung Umfang... weiterlesen
Es gilt die Alterspriorität (Priorität richtet sich nach dem erstmaligen Bekanntwerden).... weiterlesen
Je nach Aufgabenstellung unterscheidet man in: Urheberrecht (erstmals bekanntgewordenes Werk) Leistungsschutzrechte [sog. verwandtes Schutzrecht] (Rechte des Interpreten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk darbieten zu dürfen).... weiterlesen
Nicht geschützt sind folgende Werke: Gesetze Zahlungsmittel Konzepte Patentschriften Gerichtsentscheide uam.... weiterlesen
Einleitung Der Urheberrechtsgegenstand kann auf Basis der Voraussetzungen, der geschützten und nicht geschützten Werke charakterisieren: Voraussetzungen Geschützte Werke Nicht geschützte Werke... weiterlesen
In der Schweiz herrscht die dualistische Theorie: Bei der dualistischen Theorie das Urheberrecht auf in: Rechte persönlichkeitsrechtlicher Art Rechte vermögensrechtlicher Art Literatur STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen,... weiterlesen
Im Zeitalter der Aufklärung wurde erkannt, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Das erste Urheberrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1883.... weiterlesen
Das Urheberrecht beinhaltet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht... weiterlesen
Unirenova / Unirenova Bau AG Der Handelsregistereintrag einer „Firma“ (i.S.d. Unternehmensnamens) stellt einen kennzeichenmässigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr dar. Die Eintragung der mit einer Marke... weiterlesen
Firmeninhaber ist für die Bestimmung der „Anzahl Angestellten“ mitzuzählen / GT 8/VI und GT 9/VI Vergütungsansprüche für das Fotokopieren von Werken und deren Speicherung in... weiterlesen
HfG-Barhocker – URG 2 Abs. 1 / UWG 2 + aUWG 3 lit. d Im Rahmen einer Lizenzstreitigkeit hat das Bundesgericht entschieden, dass der von... weiterlesen
Für die Geltendmachung des zivilrechtlichen Schutzes und der strafrechtlichen Sanktionen gilt prinzipiell folgender Instanzenzug: Instanz Zivilrechtlicher Schutz (URG 61 ff.) und strafrechtliche Sanktionen (UR 67... weiterlesen
Veröffentlichte Werke dürfen verwendet werden für den Eigengebrauch (URG 19 Abs. 1). Wer sich dieser Form des Eigengebrauchs bedient, schuldet dem Urheber hiefür eine Vergütung... weiterlesen
ZPO 136 f., ZPO 140 und ZPO 141 Abs. 1 lit. c / PatG 13 + PatG 48a Anlass zur Prüfung einer Beschwerde in Zivilsachen... weiterlesen