Pachtübertragung
Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt OR 263 sinngemäss (OR 292), d.h. eine Pachtübertragung ist unter folgenden Bedingungen möglich: Schriftliche... weiterlesen
Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt OR 263 sinngemäss (OR 292), d.h. eine Pachtübertragung ist unter folgenden Bedingungen möglich: Schriftliche... weiterlesen
Hinsichtlich der Unterpacht gilt gemäss OR 291 folgendes: Grundsatz Der Pächter kann die Sache mit Zustimmung des Verpächters ganz oder teilweise unterverpachten oder vermieten Die... weiterlesen
Einleitung Liegt ein Eigentümerwechsel an, so sind die Pächterrechte je nach Pachtart unterschiedlich: Pacht allgemein Landwirtschaftliche Pacht / Vorkaufsrecht / Zupachtrecht Pacht allgemein Bei einer... weiterlesen
Erneuerungen oder Änderungen der Pachtsache durch den Pächter erfordern gemäss OR 289a folgendes: schriftliche Zustimmung des Verpächters Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftung, die über die... weiterlesen
Gemäss OR 289 Abs. 1 und 2 gelten für Erneuerungen und Änderungen an der Pachtsache durch den Verpächter folgende Bedingungen: Voraussetzungen Zumutbarkeit für den Pächter... weiterlesen
Einleitung Die Erneuerungen und Änderungen der Pachtsache sind in OR 289 und OR 289a geregelt. Das Pachtrecht unterscheidet bei der Normierung nach der erneuernden oder... weiterlesen
Die Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln sind in OR 288 geregelt: Analoge Anwendung des Mietrechts Das Mietrecht (OR 258 und... weiterlesen
Sorgfalt + Rücksichtnahme Ordentlicher Unterhalt Pflichtverletzung Meldepflicht Duldungspflicht Sorgfalt + Rücksichtnahme 1 Der Pächter ist aufgrund von OR 283 zur Sorgfalt und Rücksichtnahme gehalten: Bewirtschaftung Sorgfältige... weiterlesen
Pacht allgemein Auch wenn das Gesetz die Bewirtschaftungspflicht nicht vorschreibt, zählt sie für Verpächter zu den wesentlichen Pächter-Pflichten, weil nur durch die Bewirtschaftung der Pachtwert... weiterlesen
Allgemeines Der Pächter muss bezahlen: Pachtzins allenfalls Nebenkosten am Ende eines Pachtjahres, spätestens aber am Ende der Pachtzeit, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart oder ortsüblich... weiterlesen
Einleitung Zu den Pächter-Pflichten zählen: Zahlung Pachtzins + Nebenkosten Allgemeines Zahlungsrückstand Pächter Bewirtschaftungspflicht Pacht allgemein Landwirtschaftliche Pacht Sorgfalt, Rücksichtnahme + Unterhalt Sorgfalt + Rücksichtnahme Ordentlicher... weiterlesen
Gemäss OR 280 trägt der Verpächter die mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben. Sofern die Regelung nicht in vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder... weiterlesen
Der Verpächter hat während der Pachtzeit grössere Reparaturen an der Pachtsache auf eigene Kosten vorzunehmen (vgl. OR 279). Die Reparaturpflicht beginnt für den Verpächter zu... weiterlesen
Der Verpächter ist zu folgendem verpflichtet: Übergabe der Pachtsache Der Verpächter hat die Pachtsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zur vorausgesetzten Benutzung und Bewirtschaftung tauglichen... weiterlesen
Einleitung Zu den wesentlichsten Pflichten des Verpächters zählen: Übergabe der Sache Hauptreparaturen Abgaben und Lasten... weiterlesen
Das Pachtverhältnis beginnt gemäss Antrittsabrede im Pachtvertrag resp. Besitzesübergabe der Pachtsache.... weiterlesen
Einleitung Die Pachtdauer ist in verschiedenerlei Hinsicht unterschiedlich: Erste Pachtdauer Kürzere Pachtdauer Fortsetzung der Pacht Pachtdauer für Spezialkulturen Erste Pachtdauer Bei der Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke... weiterlesen
Die Bestimmungen über Vertragsdauer und Beendigung der Pacht entsprechen weitgehend den Regeln zum Mietrecht, wobei das Pachtrecht längere Fristen als das Mietrecht kennt. Die feste... weiterlesen
Einleitung Die Pachtnormen zur Vertragsdauer und Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechen weitgehend der Grundstruktur des Mietrechts, wobei die Fristen meistens länger sind als jene im Mietrecht.... weiterlesen
Grundsätzlich können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Bestandteil des Pachtvertrages gemacht und deren Inhalt zur Geltung übernommen werden. Vorbehalten bleibt die Nichtigkeit der für den Pächter... weiterlesen