Schlichtungsverhandlung: Kläger-Teilnahmepflicht trotz Beklagten-Teilnahmeabsage
ZPO 204 Erklärt der Beklagte gegenüber der Schlichtungsbehörde vorab, er werde an der einberufenen Schlichtungsverhandlung nicht teilnehmen, hätte diese wie folgt verfahren müssen: Festhalten am... weiterlesen