Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Steuerstrafrecht
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Nachsteuerverfahren

Einleitung Dieses Kapitel zum Nachsteuerverfahren ist in folgende Abschnitte gegliedert: Definition und Bedeutung Gesetzliche Grundlage Abgrenzung zu Revision Voraussetzungen Rechtsfolgen Vereinfachtes Nachsteuerverfahren in Erbfällen Rechtsfolgen... weiterlesen

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Definition und Bedeutung

Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungsverfahrens Zweck: Schadenausgleichung aufgrund zu tiefer Veranlagung Verfahren ohne Strafcharakter. Eigentliches Verwaltungsverfahren Automatische Einleitung bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens Verfahren parallel zum... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für das Nachsteuerverfahren befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art 151: Art. 151 DBG 1 Ergibt... weiterlesen

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Abgrenzung zu Revision

Ein rechtskräftig abgeschlossenes Veranlagungsverfahren kann nur mittels einer Revision oder eines Nachsteuerverfahrens wiederaufgenommen resp. geändert werden. Revision (Art. 147ff. DBG) Nachsteuerverfahren (Art. 151ff. DBG) Rechtsmittel... weiterlesen

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einleitung eines Nachsteuerverfahrens: Rechtskräftige Einschätzungsverfügung Nichteintritt der Verjährung (10 Jahre) Unterbesteuerung bzw. (teilweiser) Steuerausfall Nicht oder nicht vollständige Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen Neue... weiterlesen

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Rechtsfolgen

Einforderung der bisher nicht erhobenen Steuer inklusive Verzugszins bis max. 10 Jahre zurückliegend (siehe aber » Voraussetzungen für vereinfachte Nachbesteuerung von Erben) Steuerpflichtige und Dritte... weiterlesen

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Scheinfirma

Einleitung Bei einer Scheinfirma geht es um eine rechtsunwirksam entstandene und daher nur dem Anschein nach bestehende Firma: Begriff Merkmale Motive für eine Scheinfirma Steuerrechtliche... weiterlesen

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Begriff

Scheinfirma (auch: Briefkastengesellschaft, letter box-Company) =   Bezeichnung für ein nach dem Recht des betreffenden Sitzlandes formal als Gesellschaft errichtetes Unternehmen, welches rechtlich existiert, aber tatsächlich... weiterlesen

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Merkmale

Am statutarischen Sitz der Gesellschaft existiert nur ein Briefkasten, keine Räumlichkeiten (deshalb auch Briefkastengesellschaft genannt) Geschäftsführung befindet sich nicht am statutarischen Sitz Im Telefonbuchverzeichnis oft... weiterlesen

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Motive für eine Scheinfirma

Anonymität (Unklar wer und wo für Gesellschaft arbeitet) Verschleierung von Geldströmen (zwecks Steuerhinterziehung) Durchführung von betrügerische Machenschaften (Erstellung von fiktiven Rechnungen durch Scheinfirma) Umgehung inländischer... weiterlesen

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Steuerrechtliche Folgen

Steuerhinterziehung: Bspw. Leitung von Geldströmen über ausländische Scheinfirma, so dass im Inland weniger Umsatz resp. Gewinn versteuert werden muss. Steuerbetrug: Bspw. Benutzung von fiktiven Rechnungen... weiterlesen

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Begriff

Veruntreuung von Quellensteuern =   Zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtete Personen verwenden abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Veruntreuung von Quellensteuern befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) in Art. 187: Art. 187 DBG Wer... weiterlesen

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Voraussetzungen

Arbeitgeber hat ausländischen Arbeitnehmer (mit Ausweis A, B oder Asylbewerber) Unterlassung der Ablieferung der abgezogenen Steuer an die Steuerbehörde durch Arbeitgeber Verwendung der nicht abgelieferten... weiterlesen

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Subjekte

Als delikts- und straffähige Personen kommen bei der Veruntreuung von Quellensteuern in Betracht: Natürliche Personen Steuerpflichtiger Gesetzlicher bzw. vertraglicher Vertreter Juristische Personen Organe Vertragliche Vertreter,... weiterlesen

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Strafe

Personen, die zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet sind und abgezogene Steuern zu ihren oder eines andern Nutzen verwenden, werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3... weiterlesen