Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Arten

Als Subventionsmittel werden vom Staat eingesetzt: Direktzahlungen Garantiepreise Darlehenskonditionen Bürgschaften Steuervergünstigungen Literatur BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Erscheinungsformen

Subventionen können wie einleitend erwähnt ausgerichtet werden als: Finanzhilfe Förderung bevorstehender Tätigkeiten Dritter Abgeltung Entschädigung Dritter für deren Leistungen zugunsten der Volkswirtschaft. Weiterführende Informationen Begriffe... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Subventionsbereiche

Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, durch Erhaltung von Bewirtschaftung der Böden zB Direktzahlungen zB Produktions- und Absatzförderung zB Strukturverbesserungsbeiträge öffentlicher Verkehr zB Schweizerische... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Verbreitung

Allgemein Subventionen waren bis vor einige Jahre sehr verbreitet. Tendenzen Heute werden diese nur noch zurückhaltend, selektiv und überwacht gewährt, aus folgenden Gründen: Gebot staatlicher... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Anwendungsbeispiele

Finanzhilfen Beispiele für Finanzhilfen sind: Geldwerte Vorteile Nicht rückzahlbare Geldleistungen Darlehens-Vorzugsbedingungen Verbilligte Sachleistungen Verbilligte Dienstleistungen (vgl. BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 199, Rz 432 ff.).... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Funktion

Förderung oder Sicherstellung von Leistungen im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft, die Dritte sonst nicht erbringen würden.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Motive

Subventionsgeber will Leistungen nicht selbst erbringen, hat aber ein vitales (volkswirtschaftliches) Interesse an der Förderung der Leistungserbringung durch Dritte (Finanzhilfe); Abgeltung der Leistungen, die in... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Ziele

Subventionierungsziel allgemein Der mit der Zuwendung verfolgte Zweck der Subventionierung hat ausserhalb der (Bundes-)Verwaltung zu erfolgen. Dabei muss unterschieden werden, «ob der Staat eine Subvention... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Rechtsnatur

Einleitung Die Subvention und damit auch die Finanzhilfe und die Abgeltung sind Staatsbeiträge, die in der Regel im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährt... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Abgrenzungen

Finanzhilfe =   Förderung Tätigkeiten Dritter Weiterführende Informationen Begriff: Finanzhilfe Abgeltung =   Entschädigung Leistungen Dritter, im Interesse der Volkswirtschaft. Begriff: Abgeltung Vergabe / Vergaberecht? Die Zusprechung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz; SuG; SR 616.1) | fedlex.ch  Wegleitungen Leitfaden für ein Prüfkonzept Subventionen (PDF, 148 kB, 09.08.2023) Leitfaden Subventionsberichterstattung Botschaften (PDF,... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Abgeltung

Kurzdefinition Abgeltung   =   Instrument, welches dem Ausgleich jener Lasten, die Dritten bei der Erfüllung bundesrechtlicher Pflichten entstanden sind, dient. Legaldefinition «2 Abgeltungen sind Leistungen an Empfänger... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Subventionsrecht
Subventionsrecht

Finanzhilfe

Kurzdefinition Finanzhilfe   =   Bund fördert Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Legaldefinition «Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile,... weiterlesen