Unterschiede des Wohnrechts zur Nutzniessung
Das Wohnrecht kann im Gegensatz zur Nutzniessung nur natürlichen Personen zustehen. darf anders als die Nutzniessung nur einen Teil des Grundstückes betreffen. verpflichtet den Berechtigten... weiterlesen
Das Wohnrecht kann im Gegensatz zur Nutzniessung nur natürlichen Personen zustehen. darf anders als die Nutzniessung nur einen Teil des Grundstückes betreffen. verpflichtet den Berechtigten... weiterlesen
Das Wohnrecht ist geregelt in: ZGB 776 – ZGB 778... weiterlesen
Das Wohnrecht verleiht dem Berechtigten oder auch „Wohnberechtigter“genannt die Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teil davon Wohnung zu nehmen. Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit.... weiterlesen
BAUMANN MAX, Den Nutzen geniessen – Hinweise zur Regelung von Wohnrechts- und Nutzniessungsverhältnissen, ZBGR 2002, 193 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die gerichtliche Zusprechung eines dinglichen Wohnrechts... weiterlesen
Von zentraler Bedeutung ist der erste eheliche Wohnsitz eines Ehepaares und eine allfällige Wohnsitzverlegung in Bezug auf die Frage, welches nationale Ehegüterrecht auf die Eheleute... weiterlesen
Es sind folgende Güterstandsauflösungsgründe zu unterscheiden: Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten und damit zugleich automatische Auflösung des Güterstandes als „natürlicher“ (bzw. vom Gesetz... weiterlesen
Das Gesetz sieht verschiedene wichtige Gründe bzw. Vermögensgefährdungs-Tatbestände vor, bei deren Vorliegen von Gesetzes wegen oder auf Anordnung des Gerichtes hin der ausserordentliche Güterstand der... weiterlesen
Die Ehegatten unterstehen den Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung, sofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben oder der ausserordentliche Güterstand eingetreten ist (ZGB 181). Der... weiterlesen
Bis 01.01.1988 (Datum des Inkrafttretens des neuen Eherechts) war die sog. Güterverbindung (alt ZGB 178) der gesetzliche ordentliche Güterstand des schweizerischen Ehegüterrechts. Ehegatten, die am... weiterlesen
Definition Die Gütertrennung ist genau genommen ein Nicht-Güterstand. Die Eheschliessung beschlägt das Vermögen der Ehegatten nicht bzw. es kann gesagt werden, dass die Ehegatten „in... weiterlesen
Definition Mittels Ehevertrag können sich die Eheleute dem Güterstand der Gütergemeinschaft (ZGB 221 – 246) unterstellen. Bei der Gütergemeinschaft existieren drei Vermögensmassen: Unterarten Es gibt... weiterlesen
Definition Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand, welcher stets dann zur Anwendung gelangt, wenn die Ehegatten nicht mittels Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft... weiterlesen
StHG / StG ZH (Grundsteuern) Sachverhalt Die A.________ Ltd. veräusserte am 03.09.2012 zum Preise von CHF 828’000.- ein Grundstück an die B.________ GmbH. Die Grundsteuerkommission... weiterlesen
Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) Gütergemeinschaft Gütertrennung Exkurs: Altrechtliche Güterstände... weiterlesen
Stark verbreitet sind Errungenschaftsbeteiligungs-Modifikations-Eheverträge, womit der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bestätigt und die Gesamtheit beider Vorschläge zugunsten des überlebenden Ehegatten vereinbart wird („Meistbegünstigungs-Ehevertrag“). Gütertrennungs-Eheverträge finden... weiterlesen
Prinzip der Typenfixierung Im Ehegüterrecht gilt das Prinzip der Typenfixierung (auch Typenzwang). Dieses besagt, dass eine beschränkte, abschliessende gesetzliche Auswahl (numerus clausus) von möglichen ehelichen... weiterlesen
Der Ehevertrag und insbesondere die zwingenden Formvorschriften für den Abschluss eines solchen (öffentliche Beurkundung), haben die Funktion einer reiflich überlegten und auf Dauer ausgerichteten, rechtsverbindlichen... weiterlesen
Die Motive für den Abschluss eines Ehevertrages sind vielfältig, z.B.: Güterrechtliche Meistbegünstigung des Ehegatten (sog. „Meistbegünstigungs-Ehevertrag“) Güterrechtlicher Ausschluss des Ehegatten (Gütertrennung) Ausgliederung eines Unternehmens eines... weiterlesen
Ziel des Abschlusses eines Ehevertrages ist die rechtsverbindliche und rechtsbeständige Vereinbarung eines Güterstandes und/oder allfällige Modifikation (inkl. allfälliger Teilungsregeln) innerhalb eines Güterstandes.... weiterlesen
Der Ehevertrag ist ein zweiseitiges, formbedürftiges Rechtsgeschäft. Er kann sowohl verpflichtungsgeschäftliche Anordnungen mit rein obligatorischer Wirkung, als auch verfügungsgeschäftliche Anordnungen mit dinglicher Wirkung enthalten. Verpflichtungsgeschäftliche... weiterlesen