Nebenunternehmer (Art. 30 SIA-Norm 118)
Definition Der Nebenunternehmer (auch: Teilunternehmer) = Unternehmer, der in der tradionellen Form des Bauens mit Architekt (Auftrag) und einzelnen Unternehmern (mit je einem Werkvertrag) für... weiterlesen
Definition Der Nebenunternehmer (auch: Teilunternehmer) = Unternehmer, der in der tradionellen Form des Bauens mit Architekt (Auftrag) und einzelnen Unternehmern (mit je einem Werkvertrag) für... weiterlesen
Einsatz eines Generalunternehmers (GU) Definition (im Verhältnis zum Bauherrn) Generalunternehmer (GU) = Unternehmer, der sich gegenüber dem Bauherrn verpflichtet, ein Bauwerk zu garantiertem Preis, Termin... weiterlesen
Die meisten Bauherren setzen, sobald es nicht um ein Bagatell-Bauwerk geht, eine Bauleitung ein. Bezeichnung Bauleitung Fakultatitive Bauleitungsvertretung Keine Bauherren-Verpflichtung: Der Bauherr kann, muss aber... weiterlesen
Der Abschnitt „1.5 Vertretung der Vertragsparteien“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Vertragsparteien-Vertretung Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Bauleitung Einsetzung und... weiterlesen
Einleitung Der Vertretung der Vertragsparteien widmet die SIA-Norm 118 auch einen Abschnitt, nämlich die Art. 33 – 36. Es geht im wesentlichen um die Vertretung... weiterlesen
Art. 32 SIA-Norm 118 beinhaltet eine Sperrklausel und statuiert folgende Sperrklausel: objektiv Für alle durch den betreffenden Werkvertrag erfassten Arbeiten personell Arbeitnehmer nach OR 319... weiterlesen
Sind für die Bauwerkerstellung Nebenunternehmer (Art. 30 SIA-Norm 118) im Einsatz und kommt es während der Bauarbeiten zu Beschädigungen, so ist es meistens nicht mehr... weiterlesen
Definition Subunternehmer = Unternehmer, der nicht den Bauherrn, sondern den Haupt-Unternehmer als Vertragspartner hat und „einzelne oder alle der von diesem übernommen Arbeiten auszuführen hat“... weiterlesen
Definition Arbeitsgemeinschaft (ARGE) = Zusammschluss mehrerer Unternehmer für die gemeinsame Erstellung eines (unbeweglichen) (Bau-)Werkes Grundlage OR 530 ff. Rechtsnatur Einfache Gesellschaft Gesellschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit... weiterlesen
Der Abschnitt „1.4 Mehrzahl von Unternehmern“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Mehrzahl von Unternehmern Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Arbeitsgemeinschaft (Konsortium) ... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm 118)... weiterlesen
Der Abschnitt „1.3 Pflichten der Vertragspartner“ in der SIA-Norm 118 enthält folgende Einzelregeln: Vertragspartner-Pflichten Hauptgegenstand Gegenstand SIA-Norm 118 / Art. Hauptpflichten und Umfang 23... weiterlesen
Einleitung Hinweis: Die nachfolgenden SIA-Normen-Erläuterungen gelten nur für den Fall, dass die Parteien die Norm im Werkvertrag rechtsgültig übernommen haben! Vgl. hiezu Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Ersatz des RTVG / Vernehmlassung bis 15.10.2018 Vernehmlassungseröffnung Am 20.06.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) eröffnet.... weiterlesen
Oft werden funktionale oder kombiniert funktional-detaillierte Leistungsbeschreibungen mit einer sog. „Vollständigkeitsklausel“ versehen. Das Thema der sog. „Vollständigkeitsklausel“ beschlägt folgende Aspekte: Definition Vollständigkeitsklausel = Abrede, wonach... weiterlesen