Aliud oder Peius
Zu erkennen, ob eine Sachleistung eine Falschlieferung und somit eine Nichterfüllung im weiteren Sinne (vgl. dazu Begriff der Nichtleistung) oder aber ein mangelhafte Lieferung und... weiterlesen
Zu erkennen, ob eine Sachleistung eine Falschlieferung und somit eine Nichterfüllung im weiteren Sinne (vgl. dazu Begriff der Nichtleistung) oder aber ein mangelhafte Lieferung und... weiterlesen
Neben der Nichtleistung regelt OR 97 ff. auch die nicht richtige Erfüllung – also die Schlechterfüllung – von Verträgen. Die Schlechterfüllung knüpft an bei der... weiterlesen
Begriff der Nichtleistung Die Nichtleistung muss in Nichtleistung im weiteren Sinne und in die Nichtleistung im engeren Sinne aufgeteilt werden. Die Nichtleistung im weiteren Sinn... weiterlesen
Einleitung Nach den vorvertraglichen Leistungsstörungen werden nachfolgend die vertraglichen Leistungsstörungen behandelt. Nichtleistung Begriff der Nichtleistung Objektive und subjektive Unmöglichkeit Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit Weitere Abgrenzungskriterien... weiterlesen
Vorvertragliche Leistungsstörungen werden unter folgenden zwei Punkten näher behandelt: Haftung aus Culpa in contrahendo (C.i.c) Vertrauenshaftung... weiterlesen
Die ZPO behandelt die Folgen einer örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit nicht. Grundsätzlich sollte die Schlichtungsbehörde ihre örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen. Im Falle ihrer Unzuständigkeit... weiterlesen
Leistungsstörungen liegen vor, wenn Verträge nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, d.h. Störungen beim Austausch vertraglicher Rechte und Pflichten vorliegen: Begriff Leistungsstörung = Störung im... weiterlesen
Mit der rechtsgültigen Einrede wird die Durchsetzung des Leistungsanspruches und somit die Geltendmachung des Leistungsstörungsrechts verhindert. Da Leistungsstörungen erst auftreten können, wenn eine Vertragspartei leistungspflichtig... weiterlesen
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Willensmängeln stellt sich auch die Frage des Schadenersatzes: Schadenersatzpflicht des fahrlässig Irrenden Allgemein Der fahrlässig Irrende wird nach OR... weiterlesen
Eine erfolgreiche Anfechtung von Willensmängeln mittels Anfechtungserklärung bewirkt die einseitige Unverbindlichkeit des Vertrages: Einseitige Unverbindlichkeit Der Vertrag ist für denjenigen (einseitig) unverbindlich, der sich beim... weiterlesen
Willensmängel können von der Person, die sich im Irrtum befindet oder bedroht wird, mit der Anfechtungserklärung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines Irrtums schliesst die... weiterlesen
Wird ein Vertrag infolge einer Drohung abgeschlossen, ist er aufgrund des Willensmangels anfechtbar. Begriff Furchterregung = Auslösung begründeter Furcht durch widerrechtliche Drohung gegen den Bedrohten... weiterlesen
Bei der absichtlichen Täuschung wird ein Vertragsschliessender von der Gegenpartei oder von einem Dritten durch gewollte Irreführung zum Vertragsabschluss verleitet: Begriff Absichtliche Täuschung = Verfälschung... weiterlesen
Der Irrtum beim Erklärungsirrtum liegt nicht in der Willensbildung sondern in der Willenserklärung: Begriff Erklärungsirrtum = Irrender erklärt etwas, was nicht seinem Willen entspricht Grundlage... weiterlesen
Der Grundlagenirrtum bildet einen qualifizierten Motivirrtum, ist dadurch wesentlich und berechtigt zur Anfechtung des Vertrages: Begriff Grundlagenirrtum = qualifizierter, wesentlicher Motivirrtum Grundlage OR 24 Abs.... weiterlesen
Nachfolgend wird auf den einfachen Motivirrtum eingegangen. Er ist im Gegensatz zum qualifizierten Motivirrtum (sog. Grundlagenirrtum) unwesentlich und berechtigt deshalb nicht zur Anfechtung des Vertrages.... weiterlesen
Der Irrtum muss wesentlich sein, damit er zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Der Irrtum ist dann wesentlich, wenn man davon ausgehen kann, dass der Irrende... weiterlesen
Einleitung Begriffe Irrtum = Vorstellung und Wirklichkeit eines Sachverhalts weichen voneinander ab Grundlage OR 23 ff Wesentlichkeit Der Irrtum muss wesentlich sein, damit er zur... weiterlesen
Einleitung Begriff Willensmangel = Mangel, der beim Vertragsschluss entstehen kann und den Willen einer Vertragspartei betrifft Grundlage OR 23 ff. Umfang Der Willensmangel umfasst folgende... weiterlesen
Einleitung Nicht immer führt die Vertragsauslegung zum Ziel und der Beantwortung offener Fragen. Ursachen liegen u.a. darin, dass die Verträge lückenhaft sind, weil sich die... weiterlesen