Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte
Im Grundbuch sind nur Rechte eintragungsfähig, für welche das Gesetz eine Eintragung vorsieht. Deshalb spricht man vom „Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte“ resp. vom Prinzip der... weiterlesen
Im Grundbuch sind nur Rechte eintragungsfähig, für welche das Gesetz eine Eintragung vorsieht. Deshalb spricht man vom „Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte“ resp. vom Prinzip der... weiterlesen
Einleitung Die nachgenannten Kautelen beeinflussen die Grundbuch-Einschreibungen: Numerus clausus eintragungsfähiger Rechte Eintragungen i.e.S. Eintragungen i.w.S. Löschungen + Änderungen Schema „Eintragungen i.w.S.“... weiterlesen
Die Aufnahme von Grundstücken ins Grundbuch hat sich an Gesetz (ZGB) und Verordnung (GBV) orientieren: Ort der Aufnahme Aufnahme des Grundstücks in dem Kreis, in... weiterlesen
Grundsatz Als Grundstücke im Sinne ZGB 655 bzw. ZGB 943 gelten: Liegenschaften Selbständige und dauernde Rechte nach Bundesrecht Baurecht Baurechte Quellenrecht Quellenrecht Wasserrechtsverleihung und andere... weiterlesen
Die Kantone sind verpflichtet, die Landesvermessung und die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs voranzutreiben. Bei Inkraftsetzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 01.01.1912 bestanden kantonale Registereinrichtungen. Es... weiterlesen
Bei der Grundbuchvermessung ist in Bezug auf die Grundbuchführung folgendes wesentlich: Grundbuchplan Grundbuchplan = ein aufgrund der Daten der amtlichen Vermessung... weiterlesen
Objektive Organisation Die Grundbuchvermessung erstreckt sich auf folgende Bereiche: Gebiet Grundsatz Ganzes Gebiet der Eidgenossenschaft Ausnahmen Seeflächen Teile des Hochgebirges, für welches eine Vermessung vom... weiterlesen
Zum Zweck der Grundbuchvermessung ist zu bemerken: Hauptzweck Ermöglichung der Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch Weitere Zwecke (Nebenzwecke) Landestopografie der Schweiz Grundlage... weiterlesen
Die Grundlagen der Amtlichen Vermessung bilden: Bundesrecht ZGB 950 (SR 210) Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) Technische Verordnung über die amtliche Vermessung... weiterlesen
Einleitung Das Grundbuch kann seine Funktion nur erfüllen, wenn eine zuverlässig angelegte und nachgeführte Vermessung vorhanden ist. Die Einzelheiten der Amtlichen Vermessung sind wiedergegeben unter:... weiterlesen
Zu den Bestandteilen des Grundbuches ist folgendes zu berichten: Begriff Grundbuch-Bestandteile = Informationskonserve von Hauptbuch, Pläne, Urkunden, Tagebuch und Hilfsregister Grundlage... weiterlesen
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Das Grundbuch ist in der Praxis derzeit in zwei Formen anzutreffen: Papier-Grundbuch = traditionelles Grundbuch Grundlagen ZGB 942 GBV 8 ff. GBV 13 Grundbuchführung auf... weiterlesen
Das Grundbuchamt ist diejenige kantonale Behörde, welcher die Anlage und die Führung des Grundbuches für die in ihrem Amtskreis gelegenen Grundstücke obliegt. Weiterführende Informationen Räumliche... weiterlesen
Kantone Die Behördenregelungskompetenz der Kantone umfasst: Installation der Grundbuchämter Grundlage ZGB 953 Abs. 1 Zuständigkeit Einrichtung der Grundbuchämter Ernennung der Grundbuchverwalter Grundbuchverwalter ist kantonaler Angestellter... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass für die Grundbuchführung Kreise zu bilden seien: Begriff Grundbuchkreis = geographisch organsierte Grundbuchführungsform Grundlage ZGB 951... weiterlesen
Einleitung Die Kompetenzen für die Grundbuchorganisation werden vom Bund an die Kantone delegiert, wobei eine Genehmigungspflicht durch den Bund besteht (vgl. ZGB 953 Abs. 2;... weiterlesen
Beim FORMELLEN GRUNDBUCHRECHT handelt es sich um Organisationsrecht, welches die Rechtsbeziehungen unter gleichgeordneten Rechtssubjekten zum Gegenstand hat. Das FORMELLE GRUNDBUCHRECHT bezieht sich auch auf Amtshandlungen... weiterlesen
Nach ZGB 955 Abs. 1 sind die Kantone „für allen Schaden verantwortlich, der aus der Führung des Grundbuchs entsteht“: Begriff Haftung aus Grundbuchführung = Schadenersatzanspruch... weiterlesen
Die Vorläufige Eintragung zielt auf einen mehrfachen Schutz des Antragstellers: Begriff Vorläufige Eintragung = Vormerkung zur Sicherung eines behaupteten, bestehenden dinglichen... weiterlesen