Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist als Auffanginstitut für das vertragslose Tätigwerden im Interesse eines Dritten erläuterungsbedürftig:
Begriff
- Eine Geschäftsführung ohne Auftrag (auch: Geschäftsbesorgung ohne Auftrag) entsteht, wenn jemand für einen Andern Geschäftsbesorgungen übernimmt und dabei Rechtsgeschäfte abschliesst, ohne dazu beauftragt oder verpflichtet zu sein.
Grundlage
- OR 419 – 424
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