Einsteller-Rechte
Bei einer nicht mit einer landwirtschaftlichen Pacht verbundenen Viehpacht und Viehverstellung gehört die Nutzung des eingestellten Viehs dem Einsteller, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes... weiterlesen
Bei einer nicht mit einer landwirtschaftlichen Pacht verbundenen Viehpacht und Viehverstellung gehört die Nutzung des eingestellten Viehs dem Einsteller, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch nichts anderes... weiterlesen
Der Tatbestand der Viehpacht / Viehverstellung ist von ähnlichen Sachverhalten abzugrenzen: Herdenpacht = Überlassung einer Viehherde, mit der Verpflichtung nach Pachtablauf nicht die identischen Tiere,... weiterlesen
Viehpacht = Pacht von Vieh, welches nicht Bestandteil einer landwirtschaftlichen Pacht ist, zur Nutzung und zum Gebrauch Weiterführende Informationen Landwirtschaftliche Pacht Weiterführende Informationen Landwirtschaftliche Pacht... weiterlesen
Einleitung Im Rahmen der Pachtrechts-Revision (Botschaft in BB1 1985 I S. 1389 ff.) wurde Viehpacht und Viehverstellung integriert (vorher kantonales Recht, vgl. auch OR 320).... weiterlesen
Pacht allgemein Gemäss OR 299c hat der Verpächter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen und einen laufenden Pachtzins das gleiche Retentionsrecht wie der Vermieter für... weiterlesen
Für die Verrechnung von Forderungen und Schulden aus dem Pachtverhältnis gilt OR 265 analog (vgl. OR 294), d.h. der Verpächter und der Pächter nicht im... weiterlesen
Ist das Pachtinventar zum Schätzwert übernommen worden, bestehen gemäss OR 299b folgende Pächter-Pflichten: Rückgabepflicht entweder ein nach Gattung und Schätzwert gleiches Inventar oder Minderwertersatz Ausnahme... weiterlesen
Der Verpächter hat gemäss OR 299a Obliegenheiten bei der Rücknahme des Pachtgegenstandes: Prüfung der Pachtsache Bei der Rückgabe muss der Verpächter den Zustand der Sache... weiterlesen
Bei der Rückgabe eines landwirtschaftlichen Gewerbes treffen den Pächter folgende Rechte und Pflichten: Rückgabeart Der Pachtgegenstand in dem Zustand, in dem er sich befindet, zurückzugeben... weiterlesen
Gemäss OR 299 beschlagen die Rückgabepflicht des Pächters folgende Aspekte: Pachtgegenstand die Pachtsache das gesamte Inventar Zustand in gegenwärtigem Zustand Verbesserungen Ersatzanspruch des Pächters für... weiterlesen
Einleitung Bei der Rückgabe der Pachtsache – gleich, ob vorzeitige oder ordentliche Rückgabe – sind die einschlägigen Regeln zu beachten: Rückgabe im Allgemeinen Rückgabe bei... weiterlesen
Ist keine Pachterstreckung beantragt oder die gerichtliche Pachterstreckung ausgelaufen, kann der Verpächter den Pächter ausweisen lassen. Judikatur BGE 4A_467/2008 vom 22.01.2009 BGE 4P.268/2006 vom 05.12.2006... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber sieht den Kündigungsschutz nur für folgende Pachtverhältnisse vor: Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Landwirtschaftliche Pacht Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Für den... weiterlesen
Stirbt der Pächter, so können sowohl seine Erben als auch der Verpächter unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (vgl. OR... weiterlesen
Kündigung aus wichtigen Gründen Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Pachtverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist auf einen... weiterlesen
Zur ordentlichen Beendigung werden folgende Fälle gezählt: feste Vertragsdauer Grundsatz Der Pachtvertrag endet automatisch – ohne Kündigung – mit Ablauf der vorausbestimmten Vertragsdauer ACHTUNG Ausnahme... weiterlesen
Einleitung Wie bei allen andern Vertragstypen kann auch beim Pachtvertrag die Beendigung ordentliche Beendigung ausserordentliche Beendigung Pächtertod Pachterstreckung Einleitung Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen Landwirtschaftliche... weiterlesen
Will der Pächter die Pachtsache zurückgeben, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so bestehen gemäss OR 293 für ihn folgende Möglichkeiten: Befreiung von Pächter-Verpflichtungen bei akzeptablem... weiterlesen
Für die Übertragung der Pacht von Geschäftsräumen auf einen Dritten gilt OR 263 sinngemäss (OR 292), d.h. eine Pachtübertragung ist unter folgenden Bedingungen möglich: Schriftliche... weiterlesen
Hinsichtlich der Unterpacht gilt gemäss OR 291 folgendes: Grundsatz Der Pächter kann die Sache mit Zustimmung des Verpächters ganz oder teilweise unterverpachten oder vermieten Die... weiterlesen