Weitere Dienstbarkeiten
Nicht nur die Bau- oder Nutzungsbeschränkungen können dem bauwilligen Erwerber einen Strich durch die Rechnung machen, sondern historisch bedingte oder „ganz gewöhnliche“ vorbestandene Grundstücksnutzungen mit... weiterlesen
Nicht nur die Bau- oder Nutzungsbeschränkungen können dem bauwilligen Erwerber einen Strich durch die Rechnung machen, sondern historisch bedingte oder „ganz gewöhnliche“ vorbestandene Grundstücksnutzungen mit... weiterlesen
Zivilrechtlich kann eine „negative Dienstbarkeit“ auch zur Enthaltung einer bestimmten Grundstücknutzung (Unterlassung) führen, zB: Gewerbebeschränkung zwecks Immissionsschutz Aussichtsservitut Weiterführende Informationen Inhalt und Umfang Aussichtsservitut... weiterlesen
Die bauliche Realisation kann durch eine negative Dienstbarkeit (Unterlassen) eingeschränkt sein durch, zB Bauverbot Baubeschränkung Die weitere Drittverwendbarkeit des Baulandgrundstücks kann durch eine vorbestandene Baurechtsdienstbarkeit... weiterlesen
Mit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 01.01.1912 wurde für das gesamte Gebiet der Schweiz die Einführung des eidgenössischen Grundbuches beschlossen. Trotz der verstrichenen Zeit... weiterlesen
Einleitung Für den Baulanderwerber sind natürlich zivil-rechtliche Beschränkung in der Überbauung und Nutzung einer Baulandparzelle von elementarer Wichtigkeit. Unter diesem Abschnitt wenden wir uns den... weiterlesen
Bei Vorliegen eines belasteten Standorts muss der Baulanderwerber berücksichtigen: Definition Ort, wo – grundstücksgrenzenunabhängig – eine Bodenbelastung aus Abfällen (Ablagerungsstandort), aus einem Betrieb (Betriebsstandort) oder... weiterlesen
Jedes Grundstück, so auch die Baulandparzelle, kann mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung konfrontiert sein, die die Rechtsausübung in bestimmte Richtungen, beschränken kann: Grundlage ZGB 680 Bestand... weiterlesen
Die Entwicklungen im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht haben erhebliche Folgen auf Verwendbarkeit und die Werthaltigkeit betroffener Baulandgrundstücke, die der Baulanderwerber in seinen Erwerbs- und Strategie-Entscheid... weiterlesen
Einleitung Die spätere Überbaubarkeit steht und fällt mit allf. öffentlich-rechtliche Überbauungsbeschränkungen: Einschränkungen aus Planungs- Bau- und Umweltrecht Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen Belasteter Standort Fehlende Transparenz und noch... weiterlesen
Besteht eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuchblatt des Baulandgrundstücks vorgemerkt, Die Verfügungsbeschränkung wird im Grundbuch vorgemerkt. Die Vormerkung sollte aus dem aktuellen Grundbuchauszug ersichtlich sein. Vgl. im... weiterlesen
Es macht wenig Sinn über den Erwerb eines Grundstückes, welches mit einer Grundbuchsperre belegt ist zu verhandel, es sei denn es sei eine Trouvaille, auf... weiterlesen
Im Falle der Unterstellung unter das Bundesgesetz über landwirtschaftliche Entschuldung (Entschuldungsgesetz; LEG; SR 211.412.12) muss die zu verkaufende landwirtschaftlich genutzte Baulandparzelle „verkaufsfähig“ gemacht werden: Ausgangslage... weiterlesen
Der Enteigner nach Bundes- oder kantonalem Recht kann zur Sicherstellung seiner Enteignungsrechte nach Publikation des Enteignungsbanns die Beschränkung der Verfügungsbefugnis im Grundbuch anmerken lassen. Ohne... weiterlesen
Kontaminierte Grundstücke sind weitreichenden gesetzlichen und behördlichen Restriktionen unterworfen Definitionen Kataster der belasteten Standorte (KbS) Gemäss USG 32c Abs. 2 und AltlV 5 haben die... weiterlesen
Einleitung Als Veräusserungsbeschränkungen können insbesondere in Betracht kommen: belasteter Bauland-Standort Bauland im Enteignungsbann Bäuerlichem Bodenrecht unterstelltes Bauland Grundbuchsperre Verfügungsbeschränkung Weiterführende Informationen Veräusserungsbeschränkung Wohneigentumsförderung mit Mitteln... weiterlesen
Zur Risikobeschränkung sind Fonds und Immobilienanlagestiftungen gehalten, in ihrem Vermögen nur bestimmte Anteile an unüberbauten Grundstücken zu halten und / oder zudem müssen diese Baulandparzellen... weiterlesen
Ausländer, die in der Schweiz ein (Bauland-)Grundstück erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung: Gesetzgeberische Motive Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten schweizerischer der Wohnnutzung dienender Liegenschaften zur... weiterlesen
Einleitung Für Personen im Ausland und für Fonds, Immobilienanlagestiftungen u.ä. (aus Anleger- oder Begünstigtenschutz-Gründen) bestehen Erwerbsrestriktionen, die v.a. der potentielle Immobilienerwerber, aber auch im Hinblick... weiterlesen
Einleitung Beim Baulanderwerb sind verschiedene Erwerbsvoraussetzungen und Einschränkungen zu beachten: Erwerbsbeschränkungen Einleitung Immobilienerwerb durch Personen im Ausland Erwerbsbeschränkungen bei Fonds (zulässige Fondsimmobilien) Veräusserungsbeschränkungen Einleitung Belasteter... weiterlesen
Die Verkehrswertberechnung aus dem Ertragswert wird in folgenden Fällen vorgenommen: Grundlage Hier interessierend: Baulandgrundstück, welches nach privat-rechtlichen Normen nicht überbaut werden darf (zB infolge einer... weiterlesen