Grundlagen
Grundlagen
ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen
ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen
Kurzdefinition Anmerkung = Information der Grundbuchbenützer Langdefinition Die Anmerkung ist eine im Recht von Bundes oder Kantonen vorgesehene Einschreibung im Grundbuch über ein grundstückbezogenes, tatsächliches... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur grundbuchtechnisch Ziele, Motive, Funktion Verbreitung Bisherige Bedeutung Neue Informationsplattformen Anmerkungsgrundlagen Arten Anmerkungstatbestände... weiterlesen
Achtung: Viele Immobilienkäufer und Grundpfandgläubiger nehmen die von Anmerkungen repräsentierten tatsächlichen Verhältnisse als Fakt hin und hinterfragen deren Reflexe auf die Werthaltigkeit des Grundstücks nicht,... weiterlesen
Vormerkungen sind Einschreibungen in eine entsprechend genannte Spalte im Grundbuch. Die Wirkungen der Vormerkungen lassen sich nicht allgemein umschreiben, weil verschiedene Arten von Vormerkungen verschiedene... weiterlesen
SchKG 27 – gewerbsmässige Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren - Nebenbei-Anpassungen der Zivilprozessordnung (ZPO)... weiterlesen
Die Lizenz erlaubt die einvernehmliche Nutzung eines fremden Urheberrechts und ermöglicht so die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung eines Rechts. Von grosser Wesentlichkeit sind Lizenzverträge für... weiterlesen
Nicht selten ist beim Know-how ein vorvertragliches Verschulden (culpa in contrahendo) anzutreffen, in dem ein Konkurrenz beim Know-how-Besitzer vortäuscht, am Abschluss eines Lizenzvertrages interessiert zu... weiterlesen
Der Know-how-Vertrag endet in folgenden Fällen: Ablauf der Vertragsdauer Offenkundigwerden des Know-how Ordentliche Beendigung / Kündigung Ausserordentliche Beendigung / Kündigung aus wichtigen Gründen Nachvertragliche Rechte... weiterlesen
Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Know-how-Vertrag. Sie ergeben sich aus den gegenseitigen Pflichten, nämlich: Pflichten des Know-how-Gebers Know-how-Offenbarung Wissens- bzw. Kenntnis-Transfer in... weiterlesen
Für das Zustandekommen und die Gültigkeit des Know-how-Vertrages ist folgendes zu beachten: Vertragselemente Vertragsgegenstand Einigung über den Vertragsgegenstand, d.h. welches Know-how transferiert werden soll Offenbarung... weiterlesen
Während der Vertragsverhandlung kann durch unlauteres Parteiverhalten eine vorvertragliche Haftung entstehen: Unlauterer Wettbewerb Verhandlungsabbruch und Know-how-Verwertung Verhandlungsaufnahme nur zum Zwecke, an die Geheimnisse des Know-how-Besitzers... weiterlesen
Ziele Fungibilisierung der Kenntnisse im Rahmen eines Technologietransfers oder im Zusammenhang mit dem Übergang von Patenten und / oder Markenrechten Motive Oft Sicherstellung der Erfüllung... weiterlesen
Innominatvertrag, mit Elementen bzw. Ähnlichkeiten u.a. von Kauf und Pachtvertrag Der Know-how-Vertrag enthält in folgenden Fällen Elemente entsprechender Nominatverträge (gesetzlich geregelte Verträge): Veräusserung Know-how Kaufrechtliche... weiterlesen
Patent = Erfindungsschutz / Urheberrechtssicherung durch Registereintrag Patente Markenrecht = hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, eine Marke zu verwenden und Dritten die Markennutzung zu verbieten Markenrechte... weiterlesen
Definition Know-how = unpatentierbares Wissen, welches eine Produktion und / oder ein Vertrieb von Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen ermöglicht Definition Know-how-Vertrag = Vertrag,... weiterlesen
Einleitung Ein Technologietransfer oder ein Übergang von Patenten oder Marken erfordert oft die Übertragung von Know-how. Nachfolgend soll der Know-how-Transfer und die vertragliche Ermächtigung zur... weiterlesen
Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht in der Schweiz BARBEY RICHARD, L’arrêté fédéral instituant des mesures contre les abus dans le secteur locatif du 30 juin... weiterlesen
Weniger Gesuche als erwartet - Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 01.07.2014 die Regel, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern des Kindes.... weiterlesen
Ohne besondere Parteiabrede gilt der gesetzliche Gerichtsstand (vgl. ZPO 4 ff.) Die Parteien können im Vertrag durch schriftliche Abrede für den Fall eines Rechtsstreits einen... weiterlesen