Abgrenzungen
Abgrenzungen
Verkäufer = Der Verkäufer ist verpflichtet, gegen Erstattung des Kaufpreises eine bewegliche oder unbewegliches Sache auf den Käufer zu übertragen. Weiterführende Informationen Kaufrecht Schenker = ... weiterlesen
Verkäufer = Der Verkäufer ist verpflichtet, gegen Erstattung des Kaufpreises eine bewegliche oder unbewegliches Sache auf den Käufer zu übertragen. Weiterführende Informationen Kaufrecht Schenker = ... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR Allgemeiner Teil (OR 1 – OR 183) Mietrecht (OR 253 – OR 273c) Gesetzestexte Schweizerisches Obligationenrecht (OR; SR 220) Verordnung über die... weiterlesen
Vermieter = Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter – gegen Bezahlung eines Mietzinses – eine bestimmte bewegliche oder unbewegliche Sache zur Nutzung zu überlassen Fremdsprachbegriffe... weiterlesen
Rechner des Verlages Mietrechtspraxis/mp Mietzinsrechner | mietrecht.ch Beobachter Mietzinsrechner Mietzinsrechner | beobachter.ch... weiterlesen
Der Vermieter kommt, will er seinen Gegenstand nicht selber nutzen, nicht umhin, diesen Dritten zum Gebrauch anzubieten und mit dem auserwählten Mieter ein Mietverhältnis einzugehen.... weiterlesen
Tipp: Lassen Sie Ihr Testament nach der Errichtung auf seine Korrektheit prüfen. Ferner empfiehlt sich eine periodische Überprüfung des Testaments auf seine Aktualität (siehe nachfolgende... weiterlesen
BAUMANN LORANT ROMAN, Der Stiftungsrat: Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen, Dissertation, Zürich 2009. BAUMANN LORANT ROMAN, Honorierung von Stiftungsräten, in: Jusletter vom 09.08.2010. BREITSCHMID PETER... weiterlesen
Bezüglich unselbständiger Unterstiftungen gilt das Prinzip der „Einheitsbesteuerung“. Steuersubjekt ist in solchen Fällen stets und ausschliesslich die Dachstiftung. Demgegenüber sind selbständige Unterstiftungen eigenständige Steuersubjekte.... weiterlesen
Der Stiftungsaufsicht unterstehen nur die rechtsfähigen, selbständigen Stiftungen, nicht aber unselbständige Unterstiftungen.... weiterlesen
Bei der Dachstiftung sollte der (Foundation) Governance besondere Beachtung geschenkt werden, weil durch die „Aufnahme“ von Unterstiftungen (selbständige oder unselbständige) fremdes Vermögen fremdnützig zu verwalten... weiterlesen
Beim Aussenverhältnis gibt es folgende Berührungsanlässe: Dachstiftungs-Rechtsverkehr Die Dachstiftung ist Trägerin von Rechten und Pflichten, auch für die angeschlossene unselbständige Unterstiftung Unterstiftungs-Rechtsverkehr Selbständige Unterstiftung Selbständige... weiterlesen
Das Innenverhältnis beschlägt folgende Bereiche: Verhältnis Dachstiftung ./. Unterstiftung Rechtsverhältnis Unselbständige Unterstiftung Auflagenschenkung (lebzeitig oder von Todes wegen) Treuhandmandat (Auftrag) etc. Selbständige Unterstiftung Anschlussvertrag (Verwaltungsmandat... weiterlesen
Einleitung Die Dachstiftung hat nebst mehreren Beteiligten konzeptbedingt mehrere Rechtsbeziehungen, aber kein klassisches Über- / Unterordnungsverhältnis. Funktionsbedingt gibt es aber ein Innen- und Aussenverhältnis: Innenverhältnis... weiterlesen
Über’s ganze Dachstiftungsmodell betrachtet, sind natürlich noch weitere Akteure involviert, nämlich: Stifter Dachstiftungs-Stifter Unterstiftungs-Stifter Destinatäre Unterstifter als Destinatäre der Dachstiftung Unterstiftungs-Destinatäre Revisions- bzw. Rechnungsprüfung Aufsichtsbehörde... weiterlesen
Bei der Unterstiftung ist relevant, ob diese als unselbständige oder selbständige Unterstiftung ausgestattet ist: Unselbständige Unterstiftung Definition Zuwendung eines Vermögens durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder... weiterlesen
Die Dachstiftung hat vorerst die Errichtungselemente einer Stiftung (Widmung eines Vermögens zu einem besonderen Zweck) aufzuweisen, aber auch über die entsprechende Stiftungsorganisation zu verfügen: Widmung... weiterlesen
Einleitung Im Dachstiftungskonzept gibt es mehrere involvierte Beteiligte: Dachstiftung Unterstiftung Weitere Dachstiftungsbeteiligte... weiterlesen
In der „Dachstiftungs-Praxis“ sind folgende Erscheinungsformen anzutreffen: Genuine Dachstiftung = reine Dachstiftung, die von Anfang an für die Aufnahme von Unterstiftungen konzeptioniert ist Hauptzweck der... weiterlesen
Es werden folgende Dachstiftungsarten unterschieden: Echte Dachstiftung = Dachstiftung mit konzeptioneller Offenheit für die Aufnahme on Unterstiftungen Unechte Dachstiftung = gewöhnliche Stiftung, die u.a. eine... weiterlesen
Die Zunahme der fachlichen Anforderungen und der „Betriebskosten“ verschaffen der Dachstiftung einer zunehmende Bedeutung. Dachstiftungen sind ein Betätigungsfeld für Banken, Vermögensverwalter und Stiftungsdienstleister.... weiterlesen