Sicherheitsplan + Nutzungsplan
Die SIA hat den Planern von Tragwerken, d.h. den Bauingenieuren, zwei Dokumente als Projektierungsinstrumente vorgeschrieben und damit zu den Regeln der Bautechnik erhoben: Sicherheitsplan = ... weiterlesen
Die SIA hat den Planern von Tragwerken, d.h. den Bauingenieuren, zwei Dokumente als Projektierungsinstrumente vorgeschrieben und damit zu den Regeln der Bautechnik erhoben: Sicherheitsplan = ... weiterlesen
Von der SIA im Zusammenhang mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit als Regeln der Bautechnik normiert wurden: SIA-Norm 260 (Grundlagen der Projektierung von Tragwerken)... weiterlesen
Einleitung Die Bauwerks-Projektierung und –Planung beginnt mit der Festlegung von Tragwerk und Sicherheit, also bereits im Vorprojekt. Diese Grundlagen sind von der SIA normiert worden... weiterlesen
Wie im sonstigen Geschäftsverkehr kann auch beim Architekten eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht entstehen, indem der Bauherr durch das Gewährenlassen des Architekten den Rechtsschein schafft, dass... weiterlesen
Lehnt der Bauherr die nachträgliche Genehmigung ab, so kann der Dritte aus den vom Architekten vollmachtlos vorgenommenen Handlungen keine Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend machen.... weiterlesen
Hat der Architekt ohne die nötige Vertretungsmacht gehandelt, so wird die unautorisierte Architektenhandlung für den Bauherrn nur verbindlich, wenn er sie nachträglich genehmigt (vgl. OR... weiterlesen
Bei vollmachtlosem Handeln des Architekten und Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung des Bauherrn können Ansprüche des Dritten aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vertretenen und / oder... weiterlesen
Grundsätzlich bestimmen die Regeln des öffentlichen Rechts, ob und inwieweit der Architektenvollmacht Vertretungsmacht zugestanden wird: Baugesuch Unterzeichnung durch Bauherr oder Projektverfasser und Grundeigentümer Vertretung im... weiterlesen
Ermächtigung Mandatierungsrecht des Architekten nur bei geringfügigen Ingenieurarbeiten Keine Ermächtigung Keine Vollmacht des Architekten zum Abschluss von Verträgen mit den (beratenden) Ingenieuren und Experten, selbst... weiterlesen
Ermächtigung Vertragsabschluss zur Vergebung von Bauleistungen Erteilung der Weisungen namens des Bauherrn (aktive Vertretung) Entgegennahme von Erklärungen der Unternehmer (passive Vertretung) Anwendungsfälle Abmahnungen des Unternehmers... weiterlesen
Die SIA-Normen sind – wie vorne dargestellt – nicht kongruent bzw. an verschiedene Zielpersonen ausgerichtet. Im Rahmen dieser teilweisen Inkongruenz der SIA-Regelwerke hat sich folgende... weiterlesen
Für Bestand und Umfang der Architektenvollmacht auf Basis des Schweizerischen Obligationenrechts ist grundsätzlich der Wille des Bauherrn massgebend, weshalb keine allgemeinen Aussagen darüber gemacht werden... weiterlesen
Teilt der Bauherr dem Dritten mit, dass der Architekt in seinem Namen (und auf seine Rechnung) handeln könne, begründet diesem gegenüber dem Dritten eine entsprechende... weiterlesen
Je nach Architektenvertrag (zB Formularvertrag) ist die Architektenvollmacht gewollt und enthalten oder fehlt (bewusst).... weiterlesen
Die praktische Bedeutung der Architektenvollmacht ist für die am Bau Beteiligten von unterschiedlichem Interesse: Bauherr Entscheidend, inwieweit der Architekt für ihn rechtlich bindende Erklärungen abgeben... weiterlesen
Es wird in der Praxis verbreitet angenommen, der Architekt handle mit Vollmacht; oft besteht diese nicht, der Bauherr genehmigt die Handlungen des Architekten aber stillschweigend... weiterlesen
OR 32 ff. Individuelle Vollmachtserteilung (schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent) OR 396 Abs. 2 Vollmachtserteilung via Grundverhältnis (Auftrag oder Werkvertrag/umstritten), in dem die Ermächtigung zur... weiterlesen
Die Architektenvollmacht bestimmt, ob und inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben darf. Im Zentrum steht natürlich auch hier das Handeln (des Architekten)... weiterlesen
Einleitung Ob und inwieweit der Architekt stellvertretend für den Bauherrn Verträge schliessen, Entscheidungen und Anordnungen treffen sowie prüfen und bemängeln darf, kann nicht generell beantwortet... weiterlesen
In den Immobilien-Annoncen sind Verkaufsinserate anzutreffen, in welchen zu lesen ist: „Bauland mit Architektenverpflichtung zu verkaufen …“ Im Wesentlichen geht es darum, dass der Baulandverkäufer... weiterlesen