STEUERN
Ordentliche Steuern Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in: Einzelfirma Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und... weiterlesen
Ordentliche Steuern Bei der ordentlichen Besteuerung wird je nach Organisationsform des Architekten (Planers) unterschieden in: Einzelfirma Besteuerung des Inhaber der Einzelfirma als Selbständigerwerbender (Einkommens- und... weiterlesen
Architekten-, Ingenieur und Generalplanerverträge unterstehen dem Rechte des Staates, in welchem der Architekt, Ingenieur oder Generalplaner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Niederlassung hat (vgl. IPRG... weiterlesen
Mit dem „GENERALPLANERVERTRAG“ übernimmt ein interdisziplinär, aus Architekten, Bauingenieuren, Fachplanern und anderen Spezialisten zusammengesetztes Generalplaner-Team (Planergemeinschaft) funktionenübergreifend sämtliche Projektierungs-, Planungs- und Überwachungsarbeiten für ein bestimmtes... weiterlesen
Die Ausführungen unter dem Titel „ARCHITEKTENVERTRAG“ hat zum grossen Teil auch Gültigkeit für den „BAUINGENIEURVERTRAG“. Obwohl die Tätigkeitsbereiche der beiden Berufe teilweise voneinander abweichen, sind... weiterlesen
Auch bei der Verjährung ist zu differenzieren in: Auftragsbezogenheit des Architektenvertrages (Planervertrag) Verjährung Werkvertragsbezogenheit Erfüllungsverjährung » Weiterführende Informationen unter Rechtsnatur Weiterführende Informationen Verjährung... weiterlesen
Es gibt nebst des Widerrufs bzw. Kündigung noch folgende weiteren Beendigungstatbestände, die sich v.a. das Auftragsrecht beziehen: Auflösung Erlöschen – Auflösung Weiterbestand Erlöschen – Weiterbestand... weiterlesen
Vereinbarte Aufhebung Die vereinbarte Aufhebung ist nichts anderes als die gleichzeitige beiderseitige Vertragskündigung, die jedoch in diesem Sinne nur ex nunc, d.h. von nun an... weiterlesen
Einfach ist die ordentliche Beendigung durch Erfüllung des Architekturvertrages (Planervertrag). Mit der Erfüllung erlischt der Planervertrag selber. Weiterführende Informationen Auftrags Beendigung – Erfüllung... weiterlesen
Einleitung Unproblematische ist die Vertragsbeendigung durch (mängelfreie) Vertragserfüllung. Bei der vorzeitigen Vertragsbeendigung schlägt wieder der Dogmenstreit durch, ob Auftragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar ist. Die wirtschaftlichen... weiterlesen
Auch beim Architektenvertrag (Planervertrag) gilt das Prinzip, dass Verträge zu halten sind (pacta sunt servanda): Grundsatz Keine Vertragsänderung ohne Zustimmung beider Parteien Bauherr und Architekt... weiterlesen
Das Lauterkeitsrecht kann bei (Zweck-)Bauten, die keinen Urheberrechtsschutz geniessen, trotzdem greifen: Grundsatz Es darf frei kopiert werden Ausnahme Kopien oder Nachahmungen gelten dann als verboten,... weiterlesen
Auch das Markenrecht kann dem Architekten (Planer) als Kennzeichnung seines Arbeitsergebnisses dienen: Grundsätzliches Schutzvarianten Grundsätzlich ist das Wort, ein Schriftzug, ein Bild oder die Formgebung... weiterlesen
Der Designschutz von Architektur ist dort denkbar, wo der Baute ein hoher Wiedererkennungswert zukommt. Voraussetzungen sind Neuheit und Eigenart (DesG 2). Eine Eigenartigkeit begründen vor... weiterlesen
Die Patentierung von Architektur ist stark umstritten, vor allem wegen des künstlerisch-technischen Bezugs. Deshalb wurden in der Schweiz bisher nur neue Materialien und Konstruktionsverfahren, nicht... weiterlesen
Grundsätzliches Der Rechtsschutz umfasst einen zivil- und strafrechtlichen Schutz Der Berechtigte kann sich gegen unerlaubte Eingriffe mittels Klagen zu Wehr setzen Feststellungsklage = (subsidiäre) klageweise... weiterlesen
Haben mehrere Personen als Urheber an der Erschaffung eines Werkes mitgewirkt, steht ihnen das betreffende Urheberrecht – funktionsunabhängig und unabhängig vom Mass des jeweiligen Beitrags... weiterlesen
Vermögensrechte = Abdeckung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers Vermögensrechte sind übertragungs- und lizenzierungsfähig (URG 16 Abs. 1) Urheberpersönlichkeitsrechte = Schutz der persönlichen Beziehung des Urhebers... weiterlesen
Grundsätzliches Das Urheberrecht besteht unabhängig vom Zweck oder Wert der Schöpfung Die Individualität ist das zentrale Element des Werkbegriffs Schutzfähige Werke des Planers Werke der... weiterlesen
Urheberrecht im Vordergrund Beim Architekten steht das Urheberrecht gegenüber andern Immaterialgüterrechten im Vordergrund Stadien des Architekten-Urheberrechts Das geistige Gut des Architekten (Planers) wird in Form... weiterlesen
Einleitung Der Architekt (Planer) hat in aller Regel das Bedürfnis, dass das geistige Eigentum an seiner architektonischen Leistung anerkannt und geschützt ist. Dabei steht das... weiterlesen