Bezüglich unselbständiger Unterstiftungen gilt das Prinzip der „Einheitsbesteuerung“. Steuersubjekt ist in solchen Fällen stets und ausschliesslich die Dachstiftung.
Demgegenüber sind selbständige Unterstiftungen eigenständige Steuersubjekte.
Stiftungsrecht
Bezüglich unselbständiger Unterstiftungen gilt das Prinzip der „Einheitsbesteuerung“. Steuersubjekt ist in solchen Fällen stets und ausschliesslich die Dachstiftung.
Demgegenüber sind selbständige Unterstiftungen eigenständige Steuersubjekte.