Exkurs: Kostenüberschreitungs-Haftung
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn für die Kostenüberschreitungsfolgen: Ausgangslage Definition Ungenauer oder zu ungenauer Kostenvoranschlag = Haftung für falsche Auskunft... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn für die Kostenüberschreitungsfolgen: Ausgangslage Definition Ungenauer oder zu ungenauer Kostenvoranschlag = Haftung für falsche Auskunft... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn bei folgenden Kosteninformations-Unzulänglichkeiten: Ausgangslage Definition Kosteninformationshaftung = Haftung aus Schlechterfüllung infolge Unterlassener oder unzutreffender Kosteninformation... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet dem Bauherrn bei folgenden Kostenkontroll-Sorgfaltsfehlern: Ausgangslage Definition Nicht oder nicht genügende Überwachung der Kostenentwicklung = Haftung für... weiterlesen
Bei der ausservertraglichen Haftung stellt sich vorab immer die Frage, wer und wenn ja unter welchem (ausservertraglichen) Titel geschädigt wurde: Haftung gegenüber dem Bauherrn Unerlaubte... weiterlesen
Aktivlegitimation Baukonsortien (Bauherrengemeinschaften) Wesen Einfache Gesellschaft Passivlegitimation Mehrheit von Ersatzpflichtigen Planergemeinschaft Planergemeinschaft Nebenintervention Nebenintervention | nebenintervention.ch Streitverkündung Streitverkündung | streitverkuendung.ch Beweislast Beweisrecht Gerichtsstand Staatliches Gericht... weiterlesen
Einleitung Die Verjährung dient der Rechtssicherheit. Einerseits soll der Gläubiger die Forderung binnen einer bestimmten Frist (Verjährungsfrist) geltend machen können und müssen, andererseits soll die... weiterlesen
Einleitung Eine Genehmigung der Planungsleistungen durch den Bauherrn kann zu einer Wirkung seiner Haftungsansprüche gegenüber dem Architekten (Planer) führen. Eine Genehmigung kann ausdrücklich, stillschweigend oder... weiterlesen
Die Schadenersatzfolgen aus einer unsorgfältigen Tätigkeit des Architekten (Planers) orientieren sich an folgenden Themen: Schadenersatzpflicht Haftung für eigenes Fehlverhalten Schadenersatz (nach Schadensteilen) Kosten Bauwerk Baumangel-Verbesserungskosten... weiterlesen
Strukturiert nach den möglichen Fehlern des Bau- und Planer-Alltags lassen sich folgende Fallgruppen bilden: Fehlplanung Vermögensschaden Unrichtige Kostenprognose / Kostenvoranschlag Unterlassene bzw. ungenügende Kostenkontrolle Architektenmangel... weiterlesen
Der Architekt (Planer) haftet aus Vertrag auf Schadenersatz, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Vertragsverletzung Der Architekt (Planer) verhielt sich bei seiner Vertragserfüllung vertragswidrig... weiterlesen
Unter dem Titel „Architekten-Haftung“ wird die privatrechtliche, vertragliche Haftung des freiberuflichen Architekten (Planers) verstanden. Nicht unter die „Architekten-Haftung“ fallen: die (ebenfalls privatrechtliche) ausservertragliche Haftung die... weiterlesen
Schweizerisches Obligationenrecht (OR) OR 394 ff. (einfacher Auftrag) OR 363 ff. (Werkvertrag) SIA-Normenwerk SIA-Ordnung 102 (bei Übernahme durch die Parteien) SIA-Ordnung 103 (bei Übernahme durch... weiterlesen
Architekten-Haftung = Haftung des Architekten (Planers) für den dem Bauherrn aus Planungs-, Projektierungs-, Vergabe- und Bauleitungsfehlern etc. entstandenen Schaden, und zwar aus Vertrag (Architektur- bzw.... weiterlesen
Einleitung Der Bauherr stellt an den Architekten (Planer) eine Vielzahl von Anforderungen: Wunschbaute (Bedürfnisse) Mängelfreiheit der Baute (Qualität) Kostensicherheit (Preis, d.h. Kosteninformation und keine Kostenüberschreitung)... weiterlesen
Der ausgerechnete und auf Sicherheit bedachte Bauherr verlangt von seinem Architekten (Planer) eine Bausummengarantie: Definition Bausummengarantie (Höchstpreisgarantie) = Zusicherung des Architekten... weiterlesen
Der Bauherr, der die Kosten begrenzen will, legt eine Kostenlimite (Kostengrenze) fest: Definition Kostenlimite (Kostengrenze) = Festsetzung des äussersten Preises für... weiterlesen
Die Kosteninformation ist eine Folge der Rechenschaftslegungspflicht des beauftragten Architekten (Planers). Sie umfasst folgendes: Grundsätzliches Definition Kosteninformation = Information des Architekten... weiterlesen
Die finale Kostenermittlung kann erst nach Bauwerk-Fertigstellung erfolgen: Ermittlung der Baukosten nach Beendigung des Bauwerks Grundsatz Für die Beurteilung der Kostenüberschreitung sind nach Beendigung des... weiterlesen
Der Architekt (Planer) ist zur Vornahme der laufenden Kostenkontrollen gehalten: Definition Kostenkontrolle = Kontrolle der erbrachten Bauleistungen und ihrer effektiven Kosten... weiterlesen
Der Architekt (Planer) ist verpflichtet, in jeder Projektierungsphase die mutmasslichen Gesamtbau-Kosten, einschliesslich seiner Honorare, zu ermitteln und zu kalkulieren: Grundlage Analyse der Bauherreninteressen und seiner... weiterlesen