Form
Für den Werkvertrag besteht grundsätzlich kein Formzwang. Er kann daher geschlossen werden: Grundsatz Formfreiheit auch konkludente oder stillschweigender Vertragsschluss Ausnahme Bei sog. „gemischten Verträgen“ kann... weiterlesen
Für den Werkvertrag besteht grundsätzlich kein Formzwang. Er kann daher geschlossen werden: Grundsatz Formfreiheit auch konkludente oder stillschweigender Vertragsschluss Ausnahme Bei sog. „gemischten Verträgen“ kann... weiterlesen
Die wesentlichsten Vertragsinhalte sind stichwortartig: Verpflichtung des Unternehmers, ein Werk herzustellen und abzuliefern Verpflichtung des Bestellers zur Werklohnbezahlung, ev. Akontozahlungen oder Teilzahlungen Weitere Bestimmungen Rechte... weiterlesen
Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus: eine Devisierung (Ausgangslage) Der Bauherr bzw. der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den... weiterlesen
Definition Besteller = Partei, die das Werk bestellt Personenmehrheit als Besteller sog. Baukonsortium Baukonsortium Natürliche Person Personengemeinschaften Einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft... weiterlesen
Definition Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet Personenmehrheit als Unternehmer sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitsgemeinschaft Subunternehmer als Unternehmer vom (Haupt-)Unternehmer... weiterlesen
Die Parteien des Werkvertrags sind: Unternehmer Besteller Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken | vertrags-amanegement.ch... weiterlesen
Folgende Partei- und Vertragselemente sind im Hinblick auf den Abschluss eines Werkvertrages zu erläutern: Parteien Abschluss Werkvertrag Inhalt Form Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Zur Offerte für den Abschluss eines Werkvertrages gilt grundsätzlich folgendes: Grundsatz Unentgeltlichkeit Ausnahme üblichen Rahmen übersteigender Offertaufwand Kostenpflicht des Bestellers nach den Werkvertragsregeln (OR 374),... weiterlesen
Als werkvertragsnahe Innominatkontrakte gelten insbesondere: Gewisse Architekturverträge Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie: Erstellen von Plänen Ausarbeiten von Gutachten Erstellen... weiterlesen
Ausgangspunkt bildet stets die konkrete Abrede der Parteien. Bei Lückenhaftigkeit ist zu prüfen, an welchen gesetzlichen Vertragstypus die konkrete Vereinbarung anzulehnen ist und welche Regeln... weiterlesen
Viele Verträge lassen sich nicht einem gesetzlichen Vertragstypus zuordnen. Wurden solche Verträge früher dem Auftragsrecht zugeordnet (vgl. BGE 106 II 157, BGE 109 II 34),... weiterlesen
Einleitung Die werkvertragsähnlichen Innominatkontrakte lassen sich mittels folgender Informationen umschreiben und charakterisieren: Innominatkontrakte + Zuordnung Analoge Anwendung Werkvertragsrecht Anwendungsfälle Weiterführende Informationen Innominatkontrakte... weiterlesen
Internationale Werklieferungsverträge fallen unter den Anwendungsbereich des CISG / UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods / UNK), wenn sie... weiterlesen
Auf den Werkliefervertrag sind nachgenannte Bestimmungen und Abgrenzungen massgebend: Grundsatz Regeln des Werkvertrages (OR 363 – OR 379) Ausnahme Rechtsgewährleistung Regeln zum Kauf (OR 365... weiterlesen
Besonderes Merkmal des Werkliefervertrages ist die Verpflichtung des Unternehmers den für Werkherstellung erforderlichen Werkstoff ganz oder zumindest teilweise selber zu liefern. Für die Beurteilung des... weiterlesen
Werkliefervertrag = Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff Diese Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist gebräuchlich, nicht aber gesetzlich festgeschrieben (vgl. OR... weiterlesen
Einleitung Der Werkliefervertrag ist ebenfalls ein Ergebnis der Praxis. Er lässt sich durch folgende Aspekte näher bestimmen: Begriff Werkliefervertrag Charakteristikum Stofflieferungspflicht Anwendbare Normen IPRG /... weiterlesen
Allgemeines Die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts (OR 363 ff.) sind zu wenig auf das Bauen ausgerichtet und für viele Fragen des Bauens lückenhaft. Es findet... weiterlesen
Nebst der hievor erwähnten Baunormen (technische Normen und Vertragsnormen) sind in der Praxis Publikationen der folgenden Art anzutreffen: Merkblätter Wegleitungen Empfehlungen Vornormen Die Verbindlichkeit, die... weiterlesen
Im schweizerischen Baubereich haben sich zwei Organisationen solche „Privatkodifikationen „erlassen“: Hoch- und Tiefbau Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) SIA-Normen zB SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für... weiterlesen