Auftragsausführung
Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Architekten (Planers) besteht in der Verpflichtung des Beauftragten, seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen (OR 394 Abs. 1).... weiterlesen
Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Architekten (Planers) besteht in der Verpflichtung des Beauftragten, seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen (OR 394 Abs. 1).... weiterlesen
Einleitung Nachfolgend sollen die Hauptleistungspflicht (Auftragsausführung) und seine weiteren, teils Nebenpflichten des Architekten (Planers) im Detail erläutert werden: Auftragsausführung Bauherren-Weisungen / Abmahnung Getreue + sorgfältige... weiterlesen
Der Bauherr hat den Architekten (Planer) aufgrund des aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Treueverhältnisses vor Gefahren zu warnen: Risiken, die mit der Ausführung des Architekturauftrages verbunden... weiterlesen
Der Architekt (Planer) hat grundsätzlich kein Anspruch auf Mitwirkung des Bauherrn. Trotzdessen ist die Bauherren-Mitwirkung sachbedingt meist unerlässlich. Es kann sich eine Vereinbarung der Mitwirkungshandlungen... weiterlesen
Entsteht dem Architekten (Planer) durch die weisungskonforme Ausführung des Architekturauftrages eine Haftung (Erhöhung der Passiven), so haftet der Bauherr dem Architekten (Planer) für den ohne... weiterlesen
Der Bauherr hat den Architekten (Planer) von den in seinem Interesse übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien (Schuldübernahme; OR 402). Vom Architekten (Planer) bereits bezahlte Aufwendungen und... weiterlesen
Der Bauherr schuldet dem Architekt (Planer) den Ersatz der Auslagen und Verwendungen (OR 402): Keine Verabredungsnotwendigkeit Ausreichend ist, dass der Architekt (Planer) die Aufwendungen in... weiterlesen
Der Honoraranspruch des Architekten (Planers) verjährt nach 10 Jahren, von der Fälligkeit an berechnet (OR 127 ff.). Gleiches gilt für den werkvertraglich titulierten Anspruch. Voraus-,... weiterlesen
Die SIA-Ordnungen 102 / 103 führen nur wenige Bestimmungen über Zahlungsbedingungen und Vergütungsabrechnung: Abschlagszahlungs-Anspruch Zahlungsbegehren Gemäss Art. 1.4.4 SIA-Ordnungen 102 / 103 hat der Planer... weiterlesen
Grundsätzliches Das Rückbehaltungsrecht des Bauherrn stellt sich nach Anspruchsfälligkeit in folgenden vier Fällen: vereinbarte Abschlagszahlungen ausstehende Dokumentations- und Garantiearbeiten Weigerung des Architekten (Planers), Rechenschaft abzulegen... weiterlesen
Fehlt es an einer Parteiabrede, ist der Bauherr nicht verpflichtet, dem Architekt (Planer) Honorarvorschüsse, Honorarabschlagszahlungen oder Sicherheiten zu leisten. Die Parteien treffen daher oft Vereinbarungen... weiterlesen
Die gesetzlichen Fälligkeitstermine variieren je nach den anwendbaren Rechtstiteln (Auftrag oder Werkvertrag): Auftrag (OR 394 ff.) Grundsatz Die Auftrags-Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig Zahlungsfristangabe... weiterlesen
Die Zahlungsmodalitäten orientieren sich an folgenden Einzelfragen: Gesetzliche Fälligkeitstermine Vereinbarte Fälligkeitstermine Bauherren-Rückbehaltungsrecht Zahlungsmodalitäten nach SIA-Ordnungen 102 / 103... weiterlesen
Unnötiger Aufwand Schlechterfüllung Vertragsauflösung Unnötiger Aufwand Der Bauherr schuldet dem Architekten (Planer) nur in dem Umfang eine Vergütung, in dem dieser Leistungen nach den konkreten... weiterlesen
Sind die veränderten Verhältnisse auf eine Änderung des Leistungsinhalts oder -umfanges (rechtsgeschäftliche Änderung) zurückzuführen, bedeutet dies für die Parteien folgendes: Gegenstand der Auftragsänderung Erhöhung des... weiterlesen
Jede Honorarvereinbarung wird auf Basis bestimmter Grundlagen, v.a. Kostenaufwand des Planers, getroffen. Bei länger dauernden Vertragsverhältnissen besteht immer das Risiko, dass sich die Grundlagen verändern:... weiterlesen
Grundsätzliches Haben Architekt (Planer) und Bauherr die Höhe des Honorars im Voraus fixiert, stellt sich bei veränderten Verhältnissen die Frage nach der Vertragsanpassung: Vertrag Regeln... weiterlesen
Der Architekt (Planer) wird unabhängig von seinem Zeitaufwand – unter Berücksichtigung eines allf. Teuerungsausgleichs – entschädigt: Honorar unabhängig vom Zeitaufwand, den der Planer für die... weiterlesen
Der Architekt (Planer) wird unabhängig von seinem Zeitaufwand – ohne Teuerungsausgleich – entschädigt: Honorar unabhängig vom Zeitaufwand, den der Planer für die Leistungserbringung aufwendet, ohne... weiterlesen
Der Architekt (Planer) wird in Relation zwischen Baukosten und Aufwand (Festpreis) entschädigt: Honorar Honorarberechnungsgrundlage Detaillierte Beschreibung der Planerleistungen dem chronischen „Planungs- und Bauablauf“ folgend (Art.... weiterlesen