Rechtsnatur des Schlichtervertrags
Der Schlichtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf. Weiterführende Informationen Auftrag... weiterlesen
Der Schlichtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf. Weiterführende Informationen Auftrag... weiterlesen
Die Parteien haben gemeinsam einen Schlichter wählen. Können sich die Parteien nicht auf eine Person einigen, gibt es Organisationen die Ihnen dabei behilflich sind.... weiterlesen
U.E. ist die Schlichtung nie ausschliesslich. Entweder finden sich die Parteien bei der Schlichtung oder sie werden sich nicht einig und eine der Parteien sucht... weiterlesen
Schlichtungsverhandlungen können unterschiedlich motiviert sein: vor Streitausbruch / Organisationsmittel: Schlichtungsklausel im Grundgeschäft nach Streitausbruch / Organisationsmittel: Schlichtungsvertrag.... weiterlesen
Aussergerichtliche Streitbeilegung zur Prozessvermeidung.... weiterlesen
Von angelsächsischen Streitbeilegungsmethoden her wird unterschieden in: Richterliche Prozesse (adjudicative processes) Gerichtsprozess vor staatlichen Gerichten Schiedsverfahren Verfahren zur ausserprozessualen Streitbeilegung (consensual processes) Gemeinschaftliche Schlichtung für... weiterlesen
Mediation = Parteien werden von Mediator zu Lösung geführt Weiterführende Informationen Mediationsverfahren | mediationsverfahren.ch Schiedsverfahren = Lösung (Entscheid) wird durch ein nicht staatliches Schiedsgericht oder durch... weiterlesen
Keine u.U. vertragliche Grundlage bei Schiedsklausel in Eskalationsversion Weiterführende Informationen Eskalationsklausel | schiedsklausel.ch... weiterlesen
Schlichtung ist eine Konfliktlösungsmöglichkeit zur Prozessvermeidung.... weiterlesen
Literaturempfehlungen zum Thema Bauwerkvertrag GAUCH PETER, Die Vergütung von Bauleistungen, BRT 1987, Bd. I, 1 ff. GAUCH PETER, Die praktische Gestaltung der Bauverträge, BRT 1993,... weiterlesen
ALEXANDER NADJA, International and Comparative Mediation, Global Trends in Dispute Resolution, Vol. 4, Alphen aan den Rijn 2009 BONO-HÖRLER CAROLINE, Familienmediation im Bereiche von... weiterlesen
Diese Seite befindet zur Zeit im Aufbau. Hier finden Sie später Vertragsmuster zum Thema Bauwerkvertrag zum Download. Wir bitten Sie um etwas Geduld.... weiterlesen
Diese Seite befindet zur Zeit im Aufbau. Hier finden Sie später Checklisten zum Thema Bauwerkvertrag zum Download. Wir bitten Sie um etwas Geduld.... weiterlesen
Die Gestaltung des Bauwerkvertrages sollte immer einerseits den Bauablaufprozess abbilden und andererseits die dadurch anwendbaren oder im jeweiligen Zeitpunkt massgebenden rechtlichen Regeln erfassen. Obwohl vielfach... weiterlesen
Zum Grundsätzlichen wird anstelle einer Content-Wiederholung verwiesen auf: Internationales Privatrecht | werk-vertrag.ch Beim grenzüberschreitenden Bauwerkvertrag gilt die besondere Aufmerksamkeit folgenden Vertragspunkten: Vertragsform Anwendbares Recht Rechtsunterstellung primär... weiterlesen
Einleitung Der Konkurs bedeutet – ganz kurz dargestellt – in der Regel: Standortbestimmung (Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten) Bauleistung (Teilleistungen) Finanzielles Anspruch der Gegenpartei... weiterlesen
Haben die ein eigenes „Auflösungsregime“ verabredet oder die SIA-Norm 118 übernommen, weichen die Auflösungsregeln von den (dispositiven) Gesetzesnormen ab: individuelle abweichende Auflösungsabreden (Vertrag) Grundsatz Aufgrund... weiterlesen
Obwohl der Gesetzgeber von der ordentlichen Vertragsbeendigung als Normalfall ausgeht, stellt er verschiedene gesetzliche Auflösungsregeln zur Verfügung, und zwar solche nach Werkvertragsrecht (OR 377, OR... weiterlesen
Einleitung Wird der Bauwerkvertrag vor Baufertigstellung aufgelöst, spricht man von einer vorzeitigen Beendigung. Die Auflösungsregeln können eine verschiedene Grundlage haben: gesetzliche Auflösungsregeln abweichende Auflösungsabreden Gelangen... weiterlesen
Der klassische Fall der ordentlichen Vertragsbeendigung ist die Vertragserfüllung, d.h. der Unternehmer hat das Werk abgeliefert und der Bauherr hat bezahlt. Vorbehalten bleiben natürlich die... weiterlesen