Eingabe im Konkurs
Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Eingabe im Konkurs“ (OR 135 Ziffer 2): Aufgabe der Forderungseingabe durch Gläubiger im Konkursverfahren des Schuldners Postaufgabe bzw. elektronische... weiterlesen
Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Eingabe im Konkurs“ (OR 135 Ziffer 2): Aufgabe der Forderungseingabe durch Gläubiger im Konkursverfahren des Schuldners Postaufgabe bzw. elektronische... weiterlesen
Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Klage oder Einrede …“ (OR 135 Ziffer 2): Klageweise Verjährungsunterbrechung Klageeinreichung (Relevanz v.a. in Fällen, wo das Schlichtungsverfahren entfällt,... weiterlesen
Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Schlichtungsgesuch“ (OR 135 Ziffer 2): Aufgabe des Schlichtungsbegehrens Grundlage ZPO 197 ff. Anrufung der (örtlich, sachlich und funktional zuständigen)... weiterlesen
Als verjährungsunterbrechend wirken unter dem Titel „Schuldbetreibung“ (OR 135 Ziffer 2): Aufgabe des Betreibungsbegehrens Postaufgabe bzw. elektronische Übermittlung BGE 49 II 38 ff. und BGE... weiterlesen
ÜBERBLICK VERJÄHRUNG » Begriffe Verjährungsbegriff Verjährungsrechts-Definition » Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Gesetzestexte » Abgrenzungen Stundung Schulderlass Verjährung Verwirkung » Rechtsnatur » Funktion » Verbreitung » Charakteristika... weiterlesen
Literaturverzeichnis BUCHER EUGEN, OR AT, 444 ff. ENGEL PIERRE, OR AT, 795 ff. ENGEL PIERRE, OR BT, 567 ff. GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R.... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Verjährung zum freien Download: Muster – Einvernehmliche Verjährungsunterbrechung Muster – Verjährungseinredeverzichtserklärung mit Vorbehalten Muster – Verjährungseinredeverzichtserklärung mit analoger Unterbrechungswirkung... weiterlesen
Checkliste „Voraussetzungen für Verjährungseinrede“ Checkliste „Beginn der Verjährungsfrist“ Checkliste „Verjährungsverzicht“... weiterlesen
Nicht selten fällt im Zusammenhang mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche der Begriff „Verwirkung“. „Verwirkung“ ist nicht gleich „Verjährung“: Definition Verwirkung ... weiterlesen
Verweist das schweizerische internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) auf ein ausländisches Sachrecht, ergibt sich folgende Situation: Grundsatz Ausländisches Sachrecht ist für die Regelung der Verjährung zuständig (IPRG... weiterlesen
Im Konkurs orientiert sich die Verjährungsthematik grundsätzlich an folgender Differenzierung: Aktivanspruch = Forderung der Konkursmasse gegenüber einem Schuldner des Gemeinschuldners Ausgangsgrundlage Einvernahme des Gemeinschuldners Inventar... weiterlesen
Folgende Aspekte ergeben sich regelmässig beim Prozessieren nach einer Verjährungseinrede: Verjährungsdefinition aus prozessualer Sicht Die Verjährung bewirkt die verjährungseinrederisiko-belastete Klagbarkeit einer Forderung infolge Zeitablaufs und... weiterlesen
Der Schuldner kann vorprozessual und prozessual sein Einrederecht durch Erhebung der „Verjährungseinrede“ nutzen: Definition Verjährungseinrede (formal) = Erklärung des Schuldners einer... weiterlesen
Die Verjährungswirkung folgt spezifischen Grundsätzen und hat Eigenheiten: Grundsätze Wirkung bei Vertragsabschluss Der Schuldner kann ab Beginn der Verjährungsfrist auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten... weiterlesen
Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen
Neuer Fristenlauf Neubeginn der Verjährungsfrist Quantitativ Klage oder Betreibung zur Verjährungsunterbrechung Die Verjährungsunterbrechung beschränkt sich auf die eingeklagte oder betriebene Summe. Im Umfange des nicht... weiterlesen
Neubeginn des Fristenlaufs Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt (vgl. OR 137 Abs. 1) Die neue, zweite... weiterlesen
(OR 135 Ziffer 2) Allgemeines Einsatz staatlicher Vollstreckungsorgane Erfordernis des staatlichen Prozess- bzw. Zwangsvollstreckungsapparates Private Vorkehren nicht verjährungsunterbrechend Private Massnahmen wie Rechnungszustellung, Mahnung, Einschreibebrief, Inkassomandat... weiterlesen
(OR 135 Ziffer 1) Forderungsanerkennung Die Forderungsanerkennung des Schuldners unterbricht die Verjährung: Allgemein Die Aufzählung der Unterbrechungsmöglichkeiten in OR 135 Ziffer 1 (Forderungsanerkennung und Arten)... weiterlesen
Neubeginn des Verjährungsfristenlaufs Verlängerung der Rechtsverfolgungsmöglichkeit... weiterlesen