Werkvertrag

Beendigung Werkvertrag

Einleitung Der Werkvertrag wird meistens „beendet“, entweder durch Erfüllung, durch Auflösung oder durch Verjährung: Vertragserfüllung Besteller-Rücktrittsrechte Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Unternehmer-Gläubigerverzug (OR 91) Unternehmer-Schuldnerverzug (OR 107... weiterlesen

Werkvertrag

Schema „Mängelhaftung“

Gegenstand Wahlrechte und Mangelfolgeschaden Mängelrechte Wandelung Minderung Nachbesserung Ersatz des Mangelfolgeschadens Voraussetzungen Erheblicher Mangel Annahme unzumutbar oder Werk unbrauchbar Minder erheblicher Mangel Minderwert des Werks... weiterlesen

Werkvertrag

Mängel-Verjährung

Das Werkvertragsrecht kennt für die Mängelhaftung eine eigene Norm und eigene Verjährungsfristen: Vorrang der speziellen Verjährungsnorm OR 371 Die Mängelrechte des Bestellers gegen den Unternehmer... weiterlesen

Werkvertrag

Beweislast

Die Beweislast bei Werkmängeln trifft die Vertragsparteien wie folgt: Unternehmer Gerügte Mängel keine Vertragsabweichung während Garantiefrist gerügte Mängel Nachweis, dass die vom Besteller (Bauherr) gerügten... weiterlesen

Werkvertrag

Ersatzvornahme

Der Besteller hat gestützt auf OR 366 Abs. 2 grundsätzlich das Recht auf Ersatzvornahme: Grundsatz Unbeschränkte Zulässigkeit Abgesehen von der nachfolgend erwähnten Ausnahme Unbefugter Subunternehmerbeizug... weiterlesen

Werkvertrag

Mängelfolge-Schadenersatz

Die Mängelrechte des Bestellers werden ergänzt durch das Recht auf Mängelfolge-Schadenersatz, welches der Besteller unter nachgenannten Bedingungen gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann: Definitionen Mängelfolgeschaden... weiterlesen

Werkvertrag

Nachbesserungsrecht

Das Nachbesserungsrecht bezieht sich auf das minder erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Nachbesserungsrecht   =         Recht des Bestellers,... weiterlesen

Werkvertrag

Minderungsrecht

Das Minderungsrecht bezieht sich auf das minder (weniger) erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Minderungsrecht   =         Recht des... weiterlesen

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Wandelungsrecht

Das Wandelungsrecht bezieht sich auf das erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Wandelungsrecht   =         (Wahl-)Recht des Bestellers, die... weiterlesen

Werkvertrag

Besteller-Mängelrechte

Einleitung Der Besteller hat, sofern eine Mängelbehebung unterblieb, – unter Berücksichtigung des Mängelmasses (erhebliche oder minder erhebliche Werkmängel) – verschiedene Wahlrechte und Anspruch auf einen... weiterlesen

Werkvertrag

Voraussetzungen

Einleitung Ein Werkmangel, für den der Unternehmer einzustehen hat (= Erfolgshaftung), setzt voraus: Werkmangel-Vorhandensein Kein Besteller-Selbstverschulden Keine Werkgenehmigung... weiterlesen

Werkvertrag

Mängelhaftungs-Regeln

Für die Beurteilung der anwendbaren Mängelhaftungsregeln ist eine individuelle Abklärung im konkreten Einzelfall unabdingbar: Gesetzliche Mängelhaftungsregel Mängelhaftungsregeln nach Werkvertragsrecht (OR 367 – OR 371) Vorrang... weiterlesen