Verbreitung
Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet... weiterlesen
Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet... weiterlesen
Die Ziele des Hinterlegers sind: Nutzung der Aufbewahrungsgelegenheit des Aufbewahrers Nutzung der Sicherungsmöglichkeiten des Aufbewahrers Gegenpartei Diebstahl Brand... weiterlesen
Konsensualkontrakt » Weiterführende Informationen unter Begriff... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen (statt Verwahrung bei der Hinterlegung) Weiterführende Informationen Gebrauchsleihe Darlehen = Geldhingabe und Pflicht zur Geldrückgabe... weiterlesen
Hinterlegung allgemein OR 472 ff. Hinterlegung von Wertpapieren OR 973a Abs. 1 Bundesgesetz über Bucheffekten vom 03.10.2008 (Bucheffektengesetz, BEG; SR 957.1) Bundesgesetz über Bucheffekten |... weiterlesen
Kurzdefinition Hinterlegung ist die befristete oder unbefristete Aufbewahrung von Waren (vertretbare (Gattungsware) oder nicht vertretbare (Speziessachen)) oder Wertgegenständen gegen Entgelt Langdefinition “Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Notariatsrecht zum freien Download: Deutsch Unterschriftenbeglaubigung – Natürliche Person – in Deutsch Unterschriftenbeglaubigung – Juristische Person – in Deutsch... weiterlesen
ARNET RUTH, Die öffentliche Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen — de lege lata und de lege ferenda, successio 2015, S. 185 ff. ARNET RUTH,... weiterlesen
Das Retentionsrecht als Sicherungsrecht gibt dem Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis, eine fremde Sache bis zur Sicherung seiner Forderung zurückzubehalten und wie ein Faustpfand... weiterlesen
Checkliste „Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte“ Die wesentlichsten beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte sind: Willenserklärungen Stiftung Errichtung Änderung Stiftungsurkunde Stiftungsfusion Eheverträge Güterstandswechsel Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten Individualisierungsabreden Absprachen im Hinblick auf... weiterlesen
Das schweizerische Notariatsrecht bewegt sich – trotz der historisch kantonal unterschiedlich strukturierten Organisationssysteme (Freiberufliches Notariat, Amtsnotariat, kombinierte Systeme usw.) – aufgrund der Mehrsprachigkeit der Schweiz... weiterlesen
Kanton Aargau Kanton Appenzell-Innerrhoden Kanton Basel-Land Kanton Basel-Stadt Kanton Bern Kanton Freiburg Kanton Genf Kanton Glarus Kanton Graubünden Kanton Jura Kanton Luzern Kanton Neuenburg Kanton... weiterlesen
Wie bei anderen Berufsgattungen haben sich auch die Notare in der Schweiz zur Forschung und zur Hebung ihres Berufsstandes in lokalen Notariatsverbänden und diese wiederum... weiterlesen
Der Exkurs zur Auslandbeurkundung wird entlang der folgenden Unterpunkte abgehandelt: Zulässigkeit der Beurkundung ausländischer Rechtsgeschäfte Anerkennung ausländischer Urkunden Gebührenvergleich Schweiz (Zürich) – Deutschland Praxistipps »... weiterlesen
Einleitung Jeder Kanton gestaltet sein Aufsichts- und Disziplinarwesen selber: Organisation Disziplinarverfahren Organisation Allgemeines Die Kantone haben ihre Aufsichts- und Disziplinarwesen völlig unterschiedlich und individuell organisiert... weiterlesen
Begriff Rechtsgrundlagen Strafbarkeit Straftatbestände Je nach Notariatsorganisation anzutreffende Delikte Rechtsfolgen Notare werden bei Begehung von Amts- oder Berufsdelikten bestraft: Begriff Bestrafung für eine Handlung oder... weiterlesen
Der Notar muss bei Verletzung seiner Amts-, Berufs- und Standespflichten – nebst zivil- und strafrechtlicher Haftung – für seine Unrechtsbegehung disziplinarisch einstehen: Die Disziplinar-Voraussetzungen und... weiterlesen
Begriff Rechtsgrundlagen Haftungsvoraussetzungen Schadenersatzberechtigte Hilfspersonenhaftung (Haftung für Angestellte) Exkulpationsgründe Verjährung Haftpflichtfälle Kasuistik Der freiberufliche Notar oder beim Amtsnotariat der Staat haben für den Schaden einzustehen,... weiterlesen
Einleitung Haftung heisst grundsätzlich „Einstehenmüssen für ein Unrecht“. Die Zwecke dieser „Haftungen“ sind: Zivilrechtliche Haftung Wiedergutmachung von Vermögenseinbussen Disziplinarische Haftung Beobachtung der Notarspflichten Strafrechtliche Haftung... weiterlesen
Die Einforderung des Notaren-Honorars beschlägt folgende Themen: Rechnungsstellung Pauschalrechnung Kantonale Vorschrift vorbehalten Honorardetail auf Verlangen Begehren binnen angemessener Frist (zeitliche Nähe heute IT-bedingt nicht mehr... weiterlesen