Handlungsfähigkeit
Es versteht sich von selbst, dass nur handlungsfähige Personen den Notarenberuf ausüben können und, dass eine Handlungsunfähigkeit eine Einstellung in den Berufsrechten zur Folge hat.... weiterlesen
Es versteht sich von selbst, dass nur handlungsfähige Personen den Notarenberuf ausüben können und, dass eine Handlungsunfähigkeit eine Einstellung in den Berufsrechten zur Folge hat.... weiterlesen
In praktisch allen Kantonen ist die Ausübung des Notariatsberufes altersabhängig (Volljährigkeit). Die Altersanforderung wird wegen der Patenterteilungsvoraussetzungen von juristischer Ausbildung und praktischer Erfahrung immer erfüllt.... weiterlesen
Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen Geschäftssitz haben. Es geht dabei um Themen der Erreichbarkeit... weiterlesen
In der Regel bildet das Schweizer Bürgerrecht für die Ausübung des Notarenberufs eine Voraussetzung. Ein Verlust des Schweiz Bürgerrechts führt bei diesen Voraussetzungen zwangsläufig zu... weiterlesen
Einleitung Der Notar, sei es Amtsvorsteher, sei es als freiberuflicher Notar, ist eine Autoritäts- und Respektsperson, an dessen Charakter, fachliche Eignung, Ausbildung und Erfahrungen zu... weiterlesen
Kanton Notariatssystem Amtsnotariat Freiberufliches Notariat AG Freiberufliches Notariat Öffentliche Beurkundung Unterschriftenbeglaubigung: Urkundspersonen Gemeindeschreiber/innen Gemeindeamman (durch Beschluss des Gemeinderates) Mitglieder des Gemeinderates weitere Angestellte der... weiterlesen
Verschiedene Kantone haben sich für ein Kombinationssystem entschieden. In diesen Kantonen beurkunden neben den amtlichen Notariaten auch private Urkundspersonen wie Rechtsanwälte, mit oder ohne „Notaren-Titel“,... weiterlesen
Beim Amtsnotariat (auch: Beamtennotariat) übt ein Beamter oder Staatsangestellter die Beurkundungstätigkeit im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers sowie in dessen Verantwortung aus: Urkundsperson als... weiterlesen
Das freie Berufsnotariat bedeutet immer, dass der Notar seinen Beruf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausübt und hiefür selber die Verantwortung trägt: Private... weiterlesen
Einleitung Die Notariate zählen zur sog. freiwilligen bzw. nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. Die Organisation der Notariate steht den Kantonen zu (SchlTzZGB 55). Der Unterschied der kantonalen Lösungen... weiterlesen
Eidgenössische Rechtsgrundlagen Die Haupt-Rechtsgrundlage für das Notariat und die öffentliche Beurkundung bilden das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere SchlTzZGB 55, welcher... weiterlesen
Notariatsrecht Rechtsgebiet, welches sich mit der Herstellung der besonderen Form für das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen befasst Notar Notar = Urkundsbeamter Der Begriff „Notar“... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Privatkonkurs zum freien Download: Verlustschein-Rückkaufabrede mit Quittung (lang) Verlustschein-Rückkaufsquittung (kurz)... weiterlesen
Checkliste „Keypoints“ Der Privatkonkurs ist keine Sanierung nutzt nichts bei zu tiefem Einkommen macht einen Schnitt zum bisherigen Wirtschaften berücksichtigt Schulden, auch Steuerschulden, bis zum... weiterlesen
Der Privatkonkurs „zaubert“ die Schulden nur bedingt weg. Die Bedingungen sind das ggf. neue Vermögen und die Befristung der Konkursverlustscheine auf 20 Jahre. Gelangt der... weiterlesen
Die “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” kann bei einem kleinen Schuldenvolumen und bei einer geringen Anzahl verzichts- oder stundungsbereiten Gläubigern eine sinnvolle Alternative bilden.... weiterlesen
Scheitert der Sanierungsversuch einer “Einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung”, kann der Schuldner beantragen: Privatkonkurs Nachlassverfahren... weiterlesen
Kommt die “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” zustande, so erteilt das Gericht dem Sachwalter den Auftrag, den Schuldner bei der Erfüllung der Vereinbarung zu überwachen (SchKG 335... weiterlesen
Die “private Schuldenbereinigung” entspricht in seinem Zustandekommen und seiner Wirkung einem “aussergerichtlichen Vergleich”. Im Gegensatz zum Nachlassvertrag ist die “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” nur für die... weiterlesen
Die Stundung soll dem Schuldner ermöglichen, ohne Zwangsvollstreckungsdruck eine einvernehmliche Schuldenregulierung zu finden. Ein Sachwalter unterstützt den Schuldner bei der Lösungssuche mit seinen Gläubigern und... weiterlesen