Berufsgeheimnis / Amtsgeheimnis
Der Notar hat über Vorgänge und Tatsachen, die er kraft seines Amtes erfährt, Stillschweigen zu wahren: Inhalt der Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheit zu allen Vorgängen oder Tatsachen... weiterlesen
Der Notar hat über Vorgänge und Tatsachen, die er kraft seines Amtes erfährt, Stillschweigen zu wahren: Inhalt der Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheit zu allen Vorgängen oder Tatsachen... weiterlesen
Der Notar ist verpflichtet, beide Vertragsparteien über den Inhalt und die rechtliche sowie wirtschaftliche Tragweite des geplanten Rechtsgeschäfts zu belehren: Begriff = Belehrung über Inhalt... weiterlesen
Die Grundsätze von Legalität, Wahrheit und Klarheit gebieten es, dass sich der Notar genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und genau das wiedergibt, was ihm... weiterlesen
Der Notar ist verpflichtet, die Parteiinteressen nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren: Beratungspflicht Beurkundungsverfahren Rechtsbelehrungspflicht Rechtsbelehrung Bewahrung von Übervorteilung Parteien mit unterschiedlichem Wissen eine... weiterlesen
Wegen des Urkundenmonopols der Notare stellt sich die Frage nach einem Kontrahierungszwang. Die Urkundspflicht entspringt der Berufsausübungsbewilligung und dem Beurkundungsrecht des Notars, welches den strafrechtlichen... weiterlesen
Einleitung Der Notar ist bei Ausübung seiner Tätigkeit gehalten die staatlichen Interessen zu wahren: Keine Beurkundung rechts- oder sittenwidriger Rechtsgeschäfte Entsprechend sollte sich der Notar... weiterlesen
Eine Nichtbeachtung der vorstehend genannten Unvereinbarkeiten führt nicht automatisch zur Ungültigkeit. Stets sind Gesetzesinterpretationen vorzunehmen oder allfällige Sonderermächtigungen der zuständigen Behörden zu beachten. Nur da,... weiterlesen
In den Kantonen des Amtsnotariats funktioniert die „Funktionshygiene“ über das öffentliche Personalrecht. Beim freiberuflichen Notariat ist eine solche Regelung heikler, v.a. weil der freiberufliche Notar... weiterlesen
Funktionen, die eine intransparente Vermittlung und Eigennutzung von Informationen aus Notariatsgeschäften ermöglichen gelten als verpönt; während solche Tätigkeiten beim Amtsnotariat kraft Beamten- oder Personalordnung ausgeschlossen... weiterlesen
Die Ausübung bestimmter Ämter ist mit dem Notariatsberuf unvereinbar: höhere politische Ämter Regierungsamt Demgegenüber ist eine Mitgliedschaft im Parlament von Bund, Kantonen und Gemeinden im... weiterlesen
Einleitung Als unvereinbar gelten Konstellationen oder Sachverhalte, die sich mit der Ausübung der Notariatstätigkeit nicht vereinbaren lassen. Die Unvereinbarkeiten können sich auf Parteibeziehungen oder auf... weiterlesen
In einzelnen Kantonen wird die Verbandszugehörigkeit für die Berufsausübung vorausgesetzt. Es ist fraglich, ob eine solche Zwangsmitgliedschaft mit der persönlichen Freiheit vereinbar ist. Zudem muss... weiterlesen
Freiberufliches Notariat In Kantonen mit Berufsnotaren wird von diesen eine Sicherheitsleistung zur Deckung allfälliger Schadenersatzansprüche von Parteien oder Drittpersonen verlangt: Denkbare Sicherheiten Barhinterlage Solidarbürgschaft Grundpfandverschreibung... weiterlesen
Erfüllt der cand. Notar alle Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Erteilung des Notarpatentes bzw. auf die Ernennung als Notar. Das Notar-Patent ist ein kantonaler Fähigkeitsausweis... weiterlesen
Alle Kantone verlangen für die Notarpatent-Erteilung die Absolvierung von Prüfungen (mündliche, schriftliche und praktische Examen). Einzelne Kantone kennen für Hochschulabsolventen oder Inhaber des Anwaltspatentes gewisse... weiterlesen
Beinahe alle Kantone kennen für Notar-Anwärter die Absolvierung eines Notariatspraktikums. Teilweise wird sogar die Bewährung in der Funktion verlangt, so zB der Kanton Zürich, welcher... weiterlesen
In allen Kantonen wird von den Notaren eine juristische Bildung (juristisches Studium, Notariatsstudium o.ä.) verlangt. Meistens wird diese Ausbildungsanforderung ergänzt um ein Praktikumserfordernis (Praktische Erfahrung).... weiterlesen
Von den Notaren kann verlangt werden, dass sie zahlungsfähig sind, werden ihnen doch gerade in den Kantonen des „Berufsnotaren-Systems“ für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte grosse... weiterlesen
Es ist selbstverständlich, dass zum Notariats-Examen nur zugelassen wir, wer einen guten Leumund nachweisen kann. Der Bestand bzw. Fortbestand des guten Leumunds ist in allen... weiterlesen
Notare sollten sodann für die Amtsausübung bei vollen körperlichen und geistigen Kräften sein. Nur wer gesund ist, hat die erforderliche Aufmerksamkeit und Präsenz.... weiterlesen