Parteien
Die Parteien des Werkvertrags sind: Unternehmer Besteller Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken | vertrags-amanegement.ch... weiterlesen
Die Parteien des Werkvertrags sind: Unternehmer Besteller Weiterführende Informationen Gegenparteirisiken | vertrags-amanegement.ch... weiterlesen
Folgende Partei- und Vertragselemente sind im Hinblick auf den Abschluss eines Werkvertrages zu erläutern: Parteien Abschluss Werkvertrag Inhalt Form Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Normen-Übernahme (hier: SIA-Norm... weiterlesen
Zur Offerte für den Abschluss eines Werkvertrages gilt grundsätzlich folgendes: Grundsatz Unentgeltlichkeit Ausnahme üblichen Rahmen übersteigender Offertaufwand Kostenpflicht des Bestellers nach den Werkvertragsregeln (OR 374),... weiterlesen
Als werkvertragsnahe Innominatkontrakte gelten insbesondere: Gewisse Architekturverträge Einzelarbeiten, sofern sie dem Architekten zur selbständigen Erledigung übertragen sind, wie: Erstellen von Plänen Ausarbeiten von Gutachten Erstellen... weiterlesen
Ausgangspunkt bildet stets die konkrete Abrede der Parteien. Bei Lückenhaftigkeit ist zu prüfen, an welchen gesetzlichen Vertragstypus die konkrete Vereinbarung anzulehnen ist und welche Regeln... weiterlesen
Viele Verträge lassen sich nicht einem gesetzlichen Vertragstypus zuordnen. Wurden solche Verträge früher dem Auftragsrecht zugeordnet (vgl. BGE 106 II 157, BGE 109 II 34),... weiterlesen
Einleitung Die werkvertragsähnlichen Innominatkontrakte lassen sich mittels folgender Informationen umschreiben und charakterisieren: Innominatkontrakte + Zuordnung Analoge Anwendung Werkvertragsrecht Anwendungsfälle Weiterführende Informationen Innominatkontrakte... weiterlesen
Internationale Werklieferungsverträge fallen unter den Anwendungsbereich des CISG / UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods / UNK), wenn sie... weiterlesen
Auf den Werkliefervertrag sind nachgenannte Bestimmungen und Abgrenzungen massgebend: Grundsatz Regeln des Werkvertrages (OR 363 – OR 379) Ausnahme Rechtsgewährleistung Regeln zum Kauf (OR 365... weiterlesen
Besonderes Merkmal des Werkliefervertrages ist die Verpflichtung des Unternehmers den für Werkherstellung erforderlichen Werkstoff ganz oder zumindest teilweise selber zu liefern. Für die Beurteilung des... weiterlesen
Werkliefervertrag = Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff Diese Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist gebräuchlich, nicht aber gesetzlich festgeschrieben (vgl. OR... weiterlesen
Einleitung Der Werkliefervertrag ist ebenfalls ein Ergebnis der Praxis. Er lässt sich durch folgende Aspekte näher bestimmen: Begriff Werkliefervertrag Charakteristikum Stofflieferungspflicht Anwendbare Normen IPRG /... weiterlesen
Allgemeines Die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts (OR 363 ff.) sind zu wenig auf das Bauen ausgerichtet und für viele Fragen des Bauens lückenhaft. Es findet... weiterlesen
Nebst der hievor erwähnten Baunormen (technische Normen und Vertragsnormen) sind in der Praxis Publikationen der folgenden Art anzutreffen: Merkblätter Wegleitungen Empfehlungen Vornormen Die Verbindlichkeit, die... weiterlesen
Im schweizerischen Baubereich haben sich zwei Organisationen solche „Privatkodifikationen „erlassen“: Hoch- und Tiefbau Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) SIA-Normen zB SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für... weiterlesen
Übernimmt der Architekt die Funktion eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn, so gelten folgende Regeln: Architekt als Bauunternehmer Architekt ist im werkvertraglichen Sinne Unternehmer Verpflichtung zur... weiterlesen
Als Nebenunternehmer gilt, wer aufgrund eines eigenen Werkvertrages mit dem nämlichen Bauherrn für das gleiche (Bau-)Objekt eine Arbeit auszuführen hat (vgl. hiezu Art. 30 SIA-Norm... weiterlesen
Die Stellung des Subunternehmers (auch kurz: Subs) charakterisiert sich dadurch, dass er in einem Werkvertragsverhältnis zu einem andern Unternehmer (Hauptunternehmer) steht, der seinerseits einen Werkvertrag... weiterlesen
Der Totalunternehmer (auch kurz: TU) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Leistungsumfang Kurz-Charakteristika Architekturleistung (Planung und Projektierung) und Bauwerkerstellung Verwirklichung eines eigenen Projektes Der TU verwirklicht... weiterlesen
Der Generalunternehmer (auch kurz: GU) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Leistungsumfang Kurz-Charakteristika Bauwerkerstellung, ohne Architekturleistung (Planung und Projektierung) Verwirklichung eines fremden Projektes Der GU verwirklicht... weiterlesen