Stundung

Stundungs-Elemente

Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist: Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht Stundungsdauer Nebeneffekt:... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Vertrag

Einleitung Die Stundung ist eine den Erfüllungszeitpunkt der schuldnerischen Leistung beeinflussende Parteiabrede, die durch folgende Aspekte bestimmt: Stundungs-Elemente Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Richter

Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Gesetz

Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen

Stundung

Stundungs-Entstehung

Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen

Stundung

Ziele, Motive, Verbreitung

Ziele Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen: Teilzahlungen /... weiterlesen

Stundung

Rechtsnatur

vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen

Stundung

Keine Stundung

Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen

Stundung

Abgrenzungen

Schulderlass =   Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen

Stundung

Gesetzliche Grundlage

Keine, weil der Gesetzgeber das Institut voraussetzte Vgl. OR 410, OR 1166, OR 1170 Ziffer 1 Weiterführende Informationen Hinweis Im Wesentlichen können die Regeln über... weiterlesen

Stundung

Begriff

Kurzdefinition Nachträgliche Hinausschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder die Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, für eine bestimmte Dauer. Begriff in Latein Pactum de non petendo in... weiterlesen

Hypothekarkredit

Muster

Hier finden Sie eine Mustervorlage zur Ausformulierung eines Kreditvertrags für Gewerbeimmobilien: Disposition Kreditvertrag für Gewerbeimmobilie... weiterlesen

Bankengespräch

FAQ

Begriff Gegenstand Bemerkung / Links Abtretung Übertragung der Forderung gegenüber einem Drittschuldner durch den Gläubiger (Zedenten) auf einen anderen Gläubiger (Zessionar) Zession Amortisation ratenweise Schuldentilgung... weiterlesen

Bankengespräch

Muster

Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Bankengespräch zum Download: Unternehmenspräsentation... weiterlesen

Bankengespräch

Checkliste „Bankengespräch des Gründers“

Hier finden Sie die Checkliste als interaktives pdf-Formular zum Download: Bankengespräch des Gründers Checkliste „Bankengespräch des Gründers“ Das Bankengespräch des Gründers hat zwei Phasen: Vor... weiterlesen

Bankengespräch

Fazit

Das Bankengespräch ist für viele Unternehmer wie eine Prüfung und ein Buch mit sieben Siegeln. Sie fürchten sich etwas davor, weil der Unternehmensfortbestand, die Arbeitsplätze... weiterlesen

Bankengespräch

Beraterbeizug

Für besondere Fälle empfiehlt es sich den passenden Berater als Begleitperson beizuziehen: Start-up-Kredit Start-up-Berater / Business Angel Neukredit Betriebswirtschafter / Oekonom Projektkredit Technischer Berater Projektverantwortlicher... weiterlesen

Bankengespräch

Mehrbanken-Strategie

Grundsätzliches Arbeiten Sie wenn möglich mit mehreren Banken zusammen. Die Taktik der Mehrbanken-Strategie hat eine Reihe von Vorteilen: Abhängigkeitsreduktion von den Entscheidungen einer einzigen Bank... weiterlesen

Bankengespräch

Plan B

Es ist vermessen stets davon auszugehen, dass alle Ziele im ersten Anlauf erreicht werden. Strategie 1: Nachverhandeln Gefragt ist ein adäquates und vorausschauendes Vorgehen: Die... weiterlesen