Beendigung
Hinsichtlich der Beendigung des Liegenschaftenverwaltungsvertrags gilt: Kündigungsregel Gesetz / Grundsatz Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers Jederzeitiges Kündigungsrecht des Beauftragten Vgl. OR 404 Abs. 1 Vertrag /... weiterlesen