Grundlast

Öffentlich-rechtliche Grundlast

„Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts sinngemäss anwendbar“ [vgl.... weiterlesen

Zession

Elemente

Vor allem praktisch wichtige Elemente der Zession sind: Forderungsübergang =   Hauptpunkt Übergang von Vorzugs- und Nebenrechten Notifikation =   Voraussetzung, dass der Schuldner mit befreiender Wirkung... weiterlesen

Grundlast

Entstehung

Für die Grundlast-Errichtung gilt das Eintragungsprinzip. Aufgrund des Kausalitätsprinzips setzt die Errichtung einer Grundlast voraus: öffentlich zu beurkundender Grundlast-Vertrag [vgl. ZGB 783 Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen

Grundlast

Schuldnerpflicht

Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt: Handänderung / Eigentümerwechsel Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]... weiterlesen

Grundlast

Gläubigerrecht

Hinsichtlich des Gläubigerrechts aus der Grundlast gilt: Grundsatz Reine Sachhaftung / keine persönliche Haftung Der Gläubiger hat nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte... weiterlesen

Zession

Arten

In der Praxis sind zwei Grundarten von Abtretungen anzutreffen: vertragliche Zession Abtretung gemäss OR 164 ff. Voraussetzungen Gläubigerwechsel ohne Zession Universalsukzession Vertragsübernahme Legalzession Übergang durch... weiterlesen

Grundlast

Grundlast-Haftung

Die Verpflichtung aus der Grundlast zeitigt belastetenseits  ein reine Sachhaftung keine persönliche Haftung [vgl. ZGB 782 Abs. 1, ZGB 791 Abs. 1]. Wechsel von reinen... weiterlesen

Grundlast

Grundlast-Berechtigung

Aus einer Grundlast kann berechtigt sein: Personal-Grundlast Eine bestimmte natürliche oder juristische Person Real-Grundlast Der jeweilige Eigentümer eines (herrschenden) Grundstücks [vgl. ZGB 782 Abs. 2]... weiterlesen

Grundlast

Grundlast-Belastung

Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks muss sich beziehen auf Grundstücke im Sinne von ZGB 655: Liegenschaften in... weiterlesen

Grundlast

Grundlast-Inhalt

Der Inhalt der Grundlast ist hinsichtlich der Leistungspflicht gesetzlich beschränkt auf [vgl. ZGB 782 Abs. 3]: Die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks oder die wirtschaftlichen... weiterlesen

Zession

Erscheinungsformen

Die Einzelzession ist anzutreffen als: Einzelzession aus Forderungsverkauf Gläubiger eines Drittschuldners verkauft die Forderung an einen Dritten zB einem Inkasso- oder Factoring-Unternehmen Einzelzession zur Sicherung... weiterlesen

Zession

Verbreitung

Im Geschäftsverkehr ist die Zession bzw. Abtretung von grosser Bedeutung, namentlich beim Inkasso (Factoring, Forderungsverkauf, treuhänderische Forderungsabtretung an Inkassounternehmen usw.) und bei der Kreditsicherung (Einzelzession,... weiterlesen

Zession

Funktion

Der Zession bzw. Forderungsabtretung können vor allem drei Aufgaben zukommen: Forderungsverkauf Forderungsinkasso Kreditsicherung » Weiterführende Informationen zu Funktion Zession... weiterlesen

Zession

Motiv

Das Hauptmotiv einer Zession bzw. einer Forderungsabtretung ist in der Regel die Realisation des geldwerten Anspruchs vor seiner Fälligkeit bzw. vor seiner Tilgung. » Weiterführende... weiterlesen

Zession

Ziele

Die Ziele des Forderungsgläubigers können sein: Forderungsverkauf =   Gläubigerwechsel in Abweichung des typischen Forderungsverlaufs, wo der Gläubiger bis zur Schuldentilgung in seiner Funktion verbleibt Forderungsinkasso... weiterlesen

Zession

Rechtsnatur

Abtretung ist ein Verfügungsvertrag =   Zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen Zedent und Zessionar Vgl. BGE 4C.84/2004 Verfügungsgeschäft für einen Gläubigerwechsel (schriftliches) Verfügungsgeschäft, dem zumeist ein (formfrei gültiges)... weiterlesen

Grundlast

Erscheinungsformen

Beispiele aus der Praxis Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet zu Leistungen, die sich auf die wirtschaftliche Natur des belasteten Grundstücks beziehen längs des... weiterlesen

Grundlast

Verbreitung

selten verbreitetste Variante: Lieferung von Heizwärme (zB ab Schreinerei mit Holzschnitzelanlage)... weiterlesen

Grundlast

Rechtsnatur

beschränkt dingliches Recht, mit Leistungsanspruch (Nutzungsrecht) und Wertanspruch (Verwertungsrecht) real-obligatorisches Recht.  Gesetzesdogmatisch verkörpert die Grundlast ein Rechtsinstitut mit Berechtigungsaspekten aus dem Recht der Dienstbarkeiten und... weiterlesen

Grundlast

Gesetzliche Grundlagen

Bundesrecht ZGB 782 – ZGB 792 SchKG 37 Abs. 1 (Bestimmung umfasst nicht nur Grundpfandrecht, sondern auch Grundlast) VZG 137 Kantonales Recht Ausführungsvorschriften des jeweiligen... weiterlesen