Das Stillhalteabkommen ist ein Vertrag zwischen den kreditgebenden Banken und gegebenenfalls dem Kreditnehmer zur Erhaltung des Status quo während eines bestimmten Zeitraums.
Das Zeitfenster soll dem Kreditnehmer eine Restrukturierung und – falls notwendig – Sanierung ermöglichen.
Für weiterführende Informationen wird verwiesen auf:
Besteht nur eine Bankenbeziehung, kann die Organisations- bzw. Reorganisationszeit mit dem Instrument der Stundung bewerkstelligt werden: