Schematische Übersicht
Das Spektrum der möglichen Gewährleistungsabreden von der Zusicherung bis zur Wegbedingung und die der Disposition entzogenen Aspekte sind in der Abbildung dargestellt.... weiterlesen
Das Spektrum der möglichen Gewährleistungsabreden von der Zusicherung bis zur Wegbedingung und die der Disposition entzogenen Aspekte sind in der Abbildung dargestellt.... weiterlesen
Es ist Aufgabe des Notars, den wirklichen Willen der Parteien zu ergründen, den Vertragstext zu redigieren (Vorverfahren) und diesen von den Parteien genehmigen und unterzeichnen... weiterlesen
Arglist55 Den Verkäufer trifft eine Offenbarungspflicht: Er muss den Käufer über krasse, verborgene oder von diesem nicht erwartete Mängel56, die zu dessen Vermögensschädigung führen könnten,... weiterlesen
Die Normen der kaufrechtlichen Gewährleistungspflicht wie auch die werkvertragliche Mängelhaftung sind dispositives Recht: Die Parteien können daher den Inhalt der gesetzlichen Normen aufheben, ersetzen oder... weiterlesen
Mängelhaftung nach OR Der Gesetzgeber unterscheidet in: offene Mängel (Rüge nach Ablieferung und Prüfung des Werkes)34; versteckte Mängel (Rüge sofort nach Entdeckung)35. Dem Besteller stehen... weiterlesen
Rechtsgewährleistung26 Gegenstand Dritter macht Käufer Eigentum streitig und entwehrt ihn ganz oder teilweise Käufermöglichkeiten Anrufung Rechtsgewährleistung und/ oder Nichterfüllung27, evtl. Irrtumsanfechtung28 Verkäufer Unterstützungspflicht Verjährungsfrist 10... weiterlesen
Nachfolgend sollen die Haftungsnormen von Immobilienkauf und Werkvertrag kurz aufgelistet werden, um anschliessend die Abweichungsmöglichkeiten und die Schranken des zwingenden Rechts aufzeigen zu können. Weiter soll... weiterlesen
Nicht nur für die Form-, sondern auch für den Entscheid der anwendbaren Haftungsbestimmungen ist die Qualifikation des Rechtsgeschäftes von Bedeutung: Grundstückkaufvertrag über eine künftige Sache;... weiterlesen
Bei überbauten Grundstücken wird differenziert zwischen solchen mit Altbauten und solchen mit Neubauten. Gewährleistung bei Altbauten Es ist Usanz, Altbauten ohne Gewährleistung zu veräussern8. Der... weiterlesen
Bei der Thematisierung des unüberbauten Grundstücks geht es um den Baugrund4 und seine Probleme des Mindermasses; der Beschaffenheit; der Überbaubarkeit gemäss öffentlichem Recht; des privaten... weiterlesen
Hinweis Beim Immobilienkauf können die Parteien trotz Sondernormen die Regeln der Mängelhaftung in den Schranken des Gesetzes aufheben, abändern oder durch eigene Gewährleistungsregeln ersetzen. Eine... weiterlesen
Grundsatz Bei einer Grunddienstbarkeit ist nie das Grundstück selber, sondern immer der dahinter stehende Berechtigte, nämlich: der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks Judikatur BGer 5A_691/2019... weiterlesen
Grundsatz Exklusive Personaldienstbarkeiten Unterschiedliche Personaldienstbarkeiten Irreguläre Personaldienstbarkeiten Übertragung Grundsatz Bei einer Personaldienstbarkeit ist der oder die Berechtigte selbst und persönlich begünstigt, nämlich: natürliche Person Personenverbindung... weiterlesen
Es sind anwendbar auf die: gesetzlich besonders geregelten Dienstbarkeiten primär die Sondernormen ZGB 674 – ZGB 676 ZGB 704 Abs. 2 ZGB 745 – ZGB... weiterlesen
Die Präsentation der Dienstbarkeits-Arten dient vor allem dem „Zurechtfinden“ in der vielseitigen Welt der Dienstbarkeiten. Bei Errichtung, Rechte und Pflichten, Auslegung und Untergang der Dienstbarkeiten... weiterlesen
Der Einsatz der Dienstbarkeiten orientierte sich stets an den sich verändernden Bedürfnissen insbesondere der Berechtigten Früher (vor Bestehen und Umsetzung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPG... weiterlesen
Die meisten Grundstücke sind entweder mit einer Dienstbarkeit belastet oder von einem Dienstbarkeitsrecht berechtigt. In der Grundbuchpraxis haben Dienstbarkeiten einen hohen Stellenwert und schaffen nebst... weiterlesen
Dienstbarkeit = beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit = Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit = Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit = keine Leistungspflicht... weiterlesen
Personaldienstbarkeit = Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit = Berechtigung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 730 bis ZGB 781 ZGB 740 (Vorbehalt zugunsten kantonalen Rechts) Kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) BG über die Enteignung (EntG)... weiterlesen