Anwendung Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Da der Mitarbeiterbeteiligung in aller Regel ein Arbeitsverhältnis zugrundeliegt, ist sicherlich Arbeitsrecht anwendbar. Es sind daher die Bestimmungen über den Einzelarbeitsvertrag (OR 319 ff.)... weiterlesen
Arbeitsrecht Da der Mitarbeiterbeteiligung in aller Regel ein Arbeitsverhältnis zugrundeliegt, ist sicherlich Arbeitsrecht anwendbar. Es sind daher die Bestimmungen über den Einzelarbeitsvertrag (OR 319 ff.)... weiterlesen
Anwendung Arbeitsrecht Einführungs-Zuständigkeit Einführungs-Entscheid Integration in Arbeitsvertrag Mitarbeiterbeteiligungsplan Beteiligungsreglement Geltungsbereich Einführung Mitarbeiterbeteiligung Erlass Beteiligungsreglement Inhalt des Beteiligungsreglements Änderung und Aufhebung des Beteiligungsreglements Zielvereinbarung Problemstellungen Teilnehmerkreis... weiterlesen
In der Unternehmens-Praxis sind die Beteiligungsprogramme meistens keine insolierte Massnahme, sondern Bestandteil umfassender Vergütungssysteme (auch „Total compensation“): Fester Lohn (auch Fixlohn, Basislohn, Grundlohn) Variable Vergütung... weiterlesen
Da einerseits das Unternehmen und anderseits die Arbeitnehmer mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Alltag und unter ständigem Leistungsdruck leben können müssen, sind folgende Kautelen zu beachten:... weiterlesen
Eine der grundlegenden Voraussetzungen für das Funktionieren der Mitarbeiterbeteiligung ist eine Win-Win-Situation für Mitarbeiter und Arbeitgeberin!... weiterlesen
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird erstellt, wenn Beteiligungsrechte planmässig an Arbeitnehmer abgegeben werden. Nach Art der Beteiligungsrechte werden auch die Programme bezeichnet und aufgestellt: Mitarbeiteraktienprogramm Mitarbeiteroptionenprogramm Von... weiterlesen
Phantom Stocks Definition = fiktive bzw. virtuelle Beteiligungspapiere (auch: imaginäre, nicht real existierende Beteiligungsrechte) Rechtsnatur Schuldrechtliche Erfolgsbeteiligung / Anwartschaft auf Geldabfindung Mitarbeiter haben keine Aktionärsstellung... weiterlesen
Genussscheine geben den Berechtigten Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn oder Liquidationsergebnis und ggf. für den Bezug neuer Aktien. Die Einräumung von Mitarbeiter-Genussscheinen ist für... weiterlesen
Durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) an Mitarbeiter erhalten diese in vermögensrechtlicher Hinsicht eine Kapitalbeteiligung an der Arbeitgeberin, jedoch ohne Stimmrecht; Partizipationsscheine gelten als sog.... weiterlesen
Definition = Recht des Arbeitnehmers, aufgrund seines Arbeitsverhältnisses während oder nach Ablauf einer bestimmten Frist bzw. an einem bestimmten Datum – eine definierte Anzahl Aktien... weiterlesen
Definition = Aktien der Arbeitgeberin (oder Muttergesellschaft [Holding]), die dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses – unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen, frei oder gebunden (mit Sperrfrist) –... weiterlesen
= leistungs- oder erfolgsabhängige Beteiligung am Unternehmensergebnis, auf rein schuldrechtlicher Basis (keine Kapitalbeteiligung am Unternehmen). Auch für diese variable Vergütung wird auf geeignete Kennzahlen des... weiterlesen
In der Praxis der Mitarbeiterbeteiligungen wird auf folgende Beteiligungsmittel bzw. Beteiligungsrechte zurückgegriffen: Schuldrechtliche Mitarbeiterbeteiligung Mitarbeiteraktien Mitarbeiteroptionen Mitarbeiter-Partizipationsscheine Mitarbeiter-Genussscheine Phantom Stocks und Stock Appreciation Rights Mitarbeiterbeteiligungsprogramme... weiterlesen
Grundsätzliches Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine mittlerweile eine beliebte Entschädigungsform. History erstes Unternehmen 1866 Karl Weber AG 1964 J.R. Geigy AG (neu Novartis AG) 1967 Sandoz... weiterlesen
Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung Vermögensbildung bei den Mitarbeitern Motivation Leistungssteigerung Mitbestimmung durch Mitbeteiligung Überbrückung von Kapital (Aktionäre) und Arbeit (Mitarbeiter) Nachteile / Risiken der Mitarbeiterbeteiligung Arbeitgeberrisiken... weiterlesen
Steigerung des Unternehmenswertes Erfolgsbeteiligung der (Kader-)Mitarbeiter des Unternehmens Ob sich der Unternehmenswert durch die Mitarbeiterbeteiligung selbst steigern lässt, ist meistens schwierig auszumachen. Vor allem ist... weiterlesen
Keine gesetzliche Mitarbeiterbeteiligungs-Definition Mitarbeiterbeteiligung = Kapitalbeteiligung infolge eines privilegierten Arbeitnehmerstatus Keine Mitarbeiterbeteiligungs-Normen Da die Rechtsordnung für die Mitarbeiterbeteiligung keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich ihre... weiterlesen
Gratifikation = Sondervergütung zu bestimmten Anlässen. Weiterführende Informationen » Gratifikation 13. Monatslohn = besonderer Jahreslohn-Bestandteil. Weiterführende Informationen » 13. Monatslohn Bonus = Variable Vergütung, mit... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber hat im Zivilrecht keine Normen zur Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Gleichwohl sind alle Aspekt mehr oder minder geregelt, und zwar in den Allgemeinen Bestimmungen... weiterlesen
Die Grenzziehung zwischen Leistungslohn und Gratifikation ist oft nicht einfach. Das Schweizerische Bundesgericht stellt dabei ab auf: Vorhandensein einer Parteivereinbarung Regelmässigkeit der Ausrichtung Höhe von... weiterlesen