Kausalzusammenhang
Wie im Zivilrecht muss auch bei der Staatshaftung das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge... weiterlesen
Wie im Zivilrecht muss auch bei der Staatshaftung das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge... weiterlesen
Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen
Der Gesamtschaden ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögensstand des Geschädigten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses; bzw. demjenigen nach dessen Eintritt. Kürzung bei Einwilligung... weiterlesen
Als ‚schädigende Handlung‘ kommen folgende Akte des Gemeinwesens in Frage: Realakte z.B. Kehrichtabfuhr individuell-konkrete Anordnungen z.B. Verfügung generell-abstrakte Anordnungen z.B. Verordnung Das Gemeinwesen hat jedoch... weiterlesen
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden Voraussetzungen:... weiterlesen
Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen
Zum Ersatz berechtigte Geschädigte können nebst Privaten auch das Gemeinwesen sein.... weiterlesen
Die Haftpflicht des Staates kann verschiedene Formen annehmen. Je nachdem, ob ausschliesslich der Staat oder aber der Beamte selbst haftet, sind bei der Erfüllung der... weiterlesen
Das Gemeinwesen kann bei widerrechtlichen Schädigungen Dritter wie folgt haften: öffentlich-rechtliche Staatshaftung privatrechtliche Staatshaftung Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Staat bei der... weiterlesen
Legalitätsprinzip In Übereinstimmung mit dem sogenannten Legalitätsprinzip besteht ein Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens nur, wenn bzw. soweit ein Gesetz dies vorsieht. Nebeneinander von... weiterlesen
Der Herabsetzungsberechtigte kann Verzugszins beim Herabsetzungspflichtigen verlangen bei dessen Gutgläubigkeit: ab Klageeinleitung bei dessen Bösgläubigkeit: ab dem Todestag des Erblassers (Vgl. BGE 115 II 211,... weiterlesen
Der zurückgesetzte Pflichtteilserbe kann die Herabsetzung jederzeit einredeweise geltend machen. Das Einrederecht verwirkt nicht. Der Pflichtteilserbe wird sich für die Herabsetzungseinrede entscheiden, wenn er Besitzer... weiterlesen
Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen: Offene kollektive Kapitalanlagen Vertraglicher Anlagefonds (FCP) Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital... weiterlesen
Die SICAF ist voll umstrukturierungsfähig wie die gewöhnliche Aktiengesellschaft (AG), und zwar unter allen Fusionstiteln. Weiterführende Informationen » Umstrukturierung einer Aktiengesellschaft » Umstrukturierung von Gesellschaften... weiterlesen
Grundlagen KAG 105 KAG 82 Beim Gesellschafterwechsel ist zu unterscheiden zwischen Eintritt von Gesellschaftern Ausscheiden von Gesellschaftern Eintritt von Gesellschaftern Allgemein Eintritt originär oder durch... weiterlesen
Grundlagen Art. 115 KAG, Abs. 3 3 Über Änderungen des Anlagereglements entscheidet die Generalversammlung mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Art. 126 KKV: Änderungen der Statuten und des... weiterlesen
Büchertipps MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 HASENBOEHLER FRANZ (Hrsg.), Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007,... weiterlesen
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Grundlagen KAG 145 Abs. 3 KAG 41 Abs. 2 iVm KAG 96 Abs. 2 Art. 145 Kag, Abs. 3 3 Wer die Erfüllung einer Aufgabe... weiterlesen