Fazit
Die Immobilienaktiengesellschaft war anfänglich umstritten, heute aber kaum mehr aus dem Rechtsalltag wegzudenken. Sie hat durch die Nachfrage nach börsenkotierten indirekten Immobilienanlagen (Immobilienaktien, auch sog.... weiterlesen
Die Immobilienaktiengesellschaft war anfänglich umstritten, heute aber kaum mehr aus dem Rechtsalltag wegzudenken. Sie hat durch die Nachfrage nach börsenkotierten indirekten Immobilienanlagen (Immobilienaktien, auch sog.... weiterlesen
Bei den Steuern ist folgendes massgeblich: Ordentliche Steuern Die ordentliche Besteuerung der Immobilien-Aktiengesellschaft ist identisch mit der Standard-Aktiengesellschaft Ertragsbesteuerung Kapitalbesteuerung vgl. Aktiengesellschaft: Steuern Grundsteuern Handänderungssteuer... weiterlesen
Für die Rechnungslegung einer Immobilien-AG sind Bewertung, Bewertungsmethode, Bewertungszyklus und die Person des Schätzers die zentralen Punkte: Festlegung der Schätzungsmethode Anwendung anerkannter internationaler Standards bei... weiterlesen
Bei der Immobilien-AG sind Kapitalbeteiligungsarten nicht minder vielfältig: nicht börsenkotiert Eine Vielzahl kleiner Immobilienaktiengesellschaften wird von Unternehmern oder Privaten bescheiden und ohne Publizität kontrolliert Solche... weiterlesen
Sobald die Promotoren einer Immobilienaktiengesellschaft öffentlich um die Gunst von Investoren werben, stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft den Regeln des Bundesgesetzes über die... weiterlesen
Der Zweck der Immobilien-Aktiengesellschaft (Immobilien-AG) beinhaltet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Gegenstände: Hauptzweck Halten von Immobilien Projektentwicklung, Bebauung und Handel mit Immobilien u.U.... weiterlesen
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Regeln des Aktienrechts: Barliberierung Keine besonderen Unterschiede zur Gründung einer Gesellschaft mit einem nicht immobilien-bezogenen Zweck, wobei eine Immobilie noch nicht... weiterlesen
Bedeutung der Immobilienaktiengesellschaft Die Bedeutung der Immobilienaktiengesellschaft in ihren Bereichen darf nicht unterschätzt werden. Die Immobilienaktiengesellschaften haben erfolgreiche Jahre hinter sich (Expansion durch Uebernahmen, Projektentwicklung... weiterlesen
Ziele einer Immobilienaktiengesellschaft Zuordnung des Eigentums an einem oder mehreren Grundstücken einem selbständigen Rechtssubjekt Separierung der meist „schweren Immobilien-assets“ vom operativen Geschäftsbetrieb Motive der Gründung... weiterlesen
Einleitung Die Immobilienaktiengesellschaft hat in der Schweiz einen unverhältnismässig hohen Bekanntheitsgrad. Gründe gibt es deren viele (siehe Ziele und Motive): Begriff: Immobilienaktiengesellschaft Die Immobilienaktiengesellschaft (kurz:... weiterlesen
MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 PEDRAZZINI F. A., Gesellschaftsrechtliche Entscheide, 4. Auflage, Bern 1998 RUEDIN ROLAND, droit des sociétés,... weiterlesen
Checkliste «Vertraglicher Immobilienfonds – Die Merkpunkte» Reglementszwang Prospektzwang auch vereinfachter Prospekt Mitwirkungsrechte Keine Anleger-Mitwirkungsrechte Anlegerschutz gegeben Fremdverwaltung Zulässige Anlagen Schweizerische Immobilien Ausländische Immobilien Rechte an... weiterlesen
Der „Vertragliche Anlagefonds“ ist ein auf die Zweckverfolgung der offenen kollektiven Kapitalanlage ausgerichtetes gesetzliches Vertragsverhältnis. Obwohl auf vertraglicher Basis organisiert, hat das bewilligungspflichtige Rechtsverhältnis ein... weiterlesen
Grundlagen KAG 145 Abs. 3 Art. 145 Kag, Abs. 3 3 Wer die Erfüllung einer Aufgabe einem Dritten überträgt, haftet für den von diesem verursachten Schaden, sofern... weiterlesen
Grundlagen Allgemeine Regeln des KAG bzw. zum vertraglichen Anlagefonds angelsächsischen Ursprungs; an der SWX seit dem Jahre 2000 Praxis Begriff ETF = von der Aufsichtsbehörde... weiterlesen
Grundlagen KAG 15: Genehmigungspflicht KAG 92 f.: Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen KKV 100: Anlagetechniken und Beschränkungen KKV-finma 54: Teilvermögen und Anteilsklassen Begriff Der Begriff... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“. Weiterführende Informationen » STEUERN... weiterlesen
In Abweichung der Allgemeinen Beendigungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ ist folgendes zu beachten: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rückgabemöglichkeit nur nach Einhaltung einer 12-monatigen Frist nur... weiterlesen
Grundlagen KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds KKV-finma 56: Immobilienfonds Rechnungslegung Bei Rechnungslegung von Immobilienfonds bestehen spezielle Bestimmungen: Jahresbericht Der Jahresbericht muss folgende zusätzliche Angaben... weiterlesen
Grundlage KAG 64: Schätzungsexperten Schätzungsexperten Anzahl Mindestens 2 [vgl. KAG 64 Abs. 1] Natürliche oder juristische Personen Mandatierung durch die Fondsleitung Genehmigungspflichtig durch Finma Genehmigungsvoraussetzungen... weiterlesen