Begriff „Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen“
Unter Anerkennung einer ausländischer Entscheidung ist die Verleihung von Wirkungen dieser Entscheidung im Inland zu verstehen. Mittels Vollstreckbarerklärung entfaltet ein ausländisches Urteil seine endgültige Wirkung,... weiterlesen