Erbverzicht i.e.S. / Erbauskauf
Art. 495 ZGB II. Erbverzicht 1. Bedeutung 1 Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen. 2 Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe... weiterlesen
Art. 495 ZGB II. Erbverzicht 1. Bedeutung 1 Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen. 2 Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft... weiterlesen
Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Erbvertragsarten unterschieden: Positiver Erbvertrag Erbeinsetzungsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und Nacherben-Einsetzung, Ersatzerben-Einsetzung Vermächtnisvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und... weiterlesen
Erstmaliger Erbvertrag Der erstmalige Erbvertrag ist die erste Fassung eines Erbvertrages überhaupt. Diese erbvertraglichen Anordnungen behalten ihre Gültigkeit, solange sie nicht von den Vertragsparteien durch... weiterlesen
Oft werden Ehevertrag und Erbvertrag in einer einzigen Urkunde erstellt: Im ehevertraglichen Teil werden güterrechtliche Anordnungen getroffen (z.B. eine vom Gesetz abweichende Vorschlagzuweisung bei der... weiterlesen
Allgemeines Der Erbvertrag bedarf der gleichen Form wie das öffentliche Testament (ZGB 499 ff.). Die Vertragsparteien erklären ihren übereinstimmenden Willen vor einer Urkundsperson und zweier... weiterlesen
In Europa bieten derzeit folgende Versicherer D&O-Versicherungen an: Abraxas Insurance Swiss Underwriting Center Tödistrasse 48 CH-8022 Zürich Tel: 044 206 40 08 Fax: 044 206... weiterlesen
Organe sollten nicht auf Regressansprüche gegen Mitorgane zu Lasten des Versicherers verzichten. Ein trotzdessen erfolgter Verzicht kann Folgen zeitigen (Leistungsreduktion, Schadenersatz etc.).... weiterlesen
Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten des versicherungsnehmenden Unternehmens der Organpersonen. Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt. Der Standardselbstbehalt beträgt in der... weiterlesen
Die Versicherungsnehmerin und/oder die Organe und Kadermitarbeiter haben das Schadenereignis meist innert bestimmter Frist, nach VVG binnen 2 Jahren, dem Versicherer anzuzeigen.... weiterlesen
Viele Versicherer verlangen, dass die Versicherungsnehmerin Veränderungen, die eine Reflex auf den Versicherungsvertrag und seine Deckung haben, zu melden sind.... weiterlesen
Die D&O-Versicherungen sind meistens befristet, eventuell mit Verlängerungsoption automatischer Vertragsverlängerung. Grundsätzlich müssen schädigendes Ereignis und Schadensgeltendmachung während der Versicherungsdauer stattfinden. Ausnahmen: siehe Deckungs-Erweiterungen – sachlich... weiterlesen
Auch bei D&O-Versicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. Dabei wird differenziert zwischen: Allgemeinen Deckungs-Ausschlüssen: Eigenschaden-Ausschluss (D&O-Versicherung ist keine Kaskoversicherung) je Versicherer unterschiedlich, von Ausschluss über Teilersatz bis... weiterlesen
Bei entsprechender Versicherungsvertrags-Abrede können in die Deckung mit einbezogen werden: Personell mitangeklagte Mitarbeiter Ehegatten, Erben und Vertreter der beklagten Organe und Kadermitarbeiter mitversicherte Tochtergesellschaften, deren... weiterlesen
Personenkreis Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger: Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin Dritte Behörden infolge Gesetzesverletzungen Aktionäre im Namen der Gesellschaft Grossaktionäre (major shareholders) Minderheitsaktionäre... weiterlesen
Die D&O-Deckung gilt in der Regel für alle exekutiven Organe (strategische und operative Führungsebene), nämlich: Mitglieder des Verwaltungsrates Mitglieder der Geschäftsleitung Höhere leitende Angestellte, welche... weiterlesen
Grundsätzlich geniessen die Organe und das Kader der Versicherungsnehmerin Versicherungsschutz. Ist eine Muttergesellschaft Versicherungsnehmerin, so gilt die Deckung auch für: Tochtergesellschaften Mindestbeteiligung ev. automatische Versicherungsdeckung... weiterlesen
Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, deren Organe D&O-versichert sind. Tendenz Nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU (PME) decken zusehends ihre D&O-Risiken ab. Prämienaufteilung USA: 90 %... weiterlesen
Verfügungsfähigkeit Seitens des Erblassers Damit der Erblasser einen Erbvertrag schliessen kann, muss er das 18. Altersjahr vollendet haben und zudem urteilsfähig sein. Verfügungsfähigkeit Seitens des... weiterlesen