Öffentliches Inventar
Die ausschlagungsberechtigten Erben haben das Recht, binnen eines Monats zur Bestandesaufnahme von Aktiven und Passiven das öffentliche Inventar zu verlangen (ZGB 580). Das Begehren ist... weiterlesen
Die ausschlagungsberechtigten Erben haben das Recht, binnen eines Monats zur Bestandesaufnahme von Aktiven und Passiven das öffentliche Inventar zu verlangen (ZGB 580). Das Begehren ist... weiterlesen
Begriff und Abgrenzung Mittels Vor- und Nacherbeneinsetzung (ZGB 488 ff.) weist der Erblasser seinen Nachlass oder einen Teil davon einer Person, dem sog. «Vorerben», zur... weiterlesen
Voraussetzung: Bewertungen und präzise Testamentsformulierung. Vorteile sind: Keine Teilungsvorbereitung und Losziehung Nur Übertragungsvollzug (Tradition) Nachteil: Gefahr von Wertveränderungen zwischen Testaments-Erstellung und Tod bzw. Vollzug.... weiterlesen
Der Erblasser kann auch einen Erben einsetzen, indem er diesem einen Nachlass-Gegenstand als Erbe zuweist. Es handelt sich dabei um eine Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift (ZGB... weiterlesen
Ausschlagung bedeutet, durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde die Annahme einer Erbschaft (ZGB 566 I)) oder die Annahme eines Vermächtnisses (ZGB 577 i.V.m. ZGB 566... weiterlesen
Die Schulden des Erblassers werden zu den persönlichen Schulden der Erben, für die sie unbeschränkt und solidarisch, d.h. mit dem Erbschafts- und dem eigenen Vermögen... weiterlesen
Der Erblasser kann eine Person oder mehrere Personen mit einer bestimmten Erbquote als Erbe einsetzen. Gibt es daneben gesetzliche Erben, so bildet der bzw. die... weiterlesen
Der Erblasser kann die ganze Erbschaft einer Person zuweisen, womit diese Alleinerbin wird. Der Erblasser kann die ganze Erbschaft aber auch einer Personenmehrheit zuwenden, womit... weiterlesen
Auswahl möglicher Erbeinsetzungen: Zuweisung des ganzen Nachlasses Zuweisung einer Nachlass-Quote Erbquoten in Relation der zugewandten Gegenstände Zuweisung eines bestimmten Nachlass-Gegenstandes Spezialfall: Vor- und Nacherben-Einsetzung Spezialfall:... weiterlesen
Der eingesetzte Erbe hat folgende Rechtsstellung: Falls keine weiteren Erben vorhanden: Alleinerbe und damit im Zeitpunkt des Erbgangs Alleineigentümer der Erbschaftssachen (unter Vorbehalt möglicher Ungültigkeits-... weiterlesen
Die Erbeinsetzung kann ausschliesslich durch Verfügung von Todes wegen erfolgen, d.h. entweder durch Testament oder Erbvertrag... weiterlesen
Der Erblasser kann auch das Gemeinwesen (z.B. politische Gemeinde, Kirchgemeinde, Kanton) als Erbe einsetzen.... weiterlesen
Eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit ist ein Personenzusammenschluss, welcher keine juristische Person darstellt. Darunter fallen insbesondere: Einfache Gesellschaft (OR 530 ff.) Kollektivgesellschaft (OR 522 ff.) Personen... weiterlesen
Existierende juristische Person Der Wortlaut von ZGB 483 erlaubt dem Erblasser nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, wie z.B. Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, etc., als... weiterlesen
Lebende Person Der Erblasser kann eine lebende natürliche Person als Erben einsetzen. Beispiel «Ich setze meine Tante XY als Erbin zu 1/8 meines Nachlasses ein».... weiterlesen
Als eingesetzte Erben kommen grundsätzlich folgende Personen in Betracht: Natürliche Person Lebende Person Gezeugte aber noch ungeborene Person (sog. «Nasciturus») Noch nicht gezeugte Person als... weiterlesen
Einlieferungspflicht Jedes Testament (nicht aber ein Erbvertrag) muss, selbst wenn es als ungültig erachtet wird, vom Finder oder Aufbewahrer der zuständigen Behörde zur Eröffnung eingeliefert... weiterlesen
» Übersicht: Erbrechtliche Sicherungsmassnahmen (PDF, 95 KB) Die hier aufgeführten Sicherungsmassregeln bezwecken die Feststellung der Erbschaft die Feststellung der Erben die Sicherung der hinterlassenen Vermögenswerte... weiterlesen
Erwerb der Erbschaft Die Erben erwerben die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers (vorbehältlich der Ausschlagung) kraft Gesetzes bzw. allenfalls mit der Eröffnung der Verfügung... weiterlesen
Gesetzlicher Erbe Der gesetzliche Erbe ist Erbe kraft Gesetzesbestimmung und nicht kraft erblasserischer Anordnung. » Informationen zu den gesetzlichen Erben Achtung Auch ein gesetzlicher Erbe... weiterlesen