Ausscheiden durch Übereinkunft
Kommen die Gesellschafter vor der Auflösung überein, dass trotz des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt... weiterlesen
Kommen die Gesellschafter vor der Auflösung überein, dass trotz des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt... weiterlesen
Einleitung Grundsatz Das Ausscheiden nur eines Gesellschafters führt auch bei der Kollektivgesellschaft (KLG) grundsätzlich zur Auflösung. Ausnahmen Gesetzliche Ausnahmen durchbrechen das grundsätzliche Auflösungs-Prinzip: Ausscheiden durch... weiterlesen
Auch bei der Kommanditgesellschaft (KMG) kann eine Beendigung der Gesellschaft ohne Liquidation stattfinden. Ein Gesellschafter oder ein Dritter übernimmt das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven:... weiterlesen
Den Liquidatoren obliegen folgende Aufgaben: Eintragung der Auflösung ins HR [vgl. HRegV 42] Beendigung der laufenden Geschäfte [vgl. OR 619 Abs. 1 iVm OR 585... weiterlesen
Die Erben des verstorbenen Gesellschafters haben für die Liquidation einen gemeinsamen Vertreter zu bezeichnen [vgl. OR 584] Art. 619 OR 1 Für die Auflösung und Liquidation... weiterlesen
Für die Liquidationsorgane sind folgende Grundsätze zu beachten: Vertretungsbefugte Gesellschafter Voraussetzungen keine Unvereinbarkeitsgründe keine Berufung eines anderen Liquidators [vgl. OR 619 Abs. 1 iVm OR... weiterlesen
Einleitung Die Liquidation der Rechte und Pflichten der Kommanditgesellschaft (KMG) werden bestimmt durch: Liquidatoren Vertretung der Erben eines Gesellschafters Liquidationsablauf Beendigung ohne Liquidation Gesetzliche Grundlage... weiterlesen
Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 619 Abs. 1 OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch... weiterlesen
Einleitung Die Beendigung der Kommanditgesellschaft (KMG) gilt OR 619 Abs. 1, der auf die Beendigungs-Regeln der Kollektivgesellschaft (KLG), nämlich auf OR 574 ff., verweist: Art.... weiterlesen
Die kaufmännische Kommanditgesellschaft (KMG) wie die nichtkaufmännische Kommanditgesellschaft (KMG) sind ins Handelsregister am Sitze der Gesellschaft einzutragen. Die HR-Eintragungselemente sind [vgl. HRegV 41 Abs. 2]: Firma Unternehmensidentifikations-Nummer Sitz Rechtsdomizil Rechtsform Zeitpunkt... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft hat grundsätzlich einen eigenen Sitz. Der Ort des Sitzes kann nicht frei gewählt werden befindet sich am tatsächlichen Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aktivitäten, d.h.... weiterlesen
Bei der Firmenbildung der KMG ist folgendes zu beachten: Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze Bei der Bildung einer Firma der KMG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit,... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft entsteht aus Konsens Einigung, von Komplementären und Kommanditären gemeinsam ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben Form: formfrei, auch durch konkludentes Verhalten... weiterlesen
Einleitung Auch bei der Errichtung einer Kommanditgesellschaft (KMG) wird unterschieden in: Kaufmännische Gesellschaft Formlose, konkludente Einigung, verbunden mit Eintragungspflicht + HR-Eintragung HR-Eintragung nur von deklaratorischer... weiterlesen
Bei der Haftung manifestiert sich die unterschiedliche Rechtsstellung der Komplementäre Kommanditäre Literatur BOURQUIN R.C.A., Die Stellung der Privatgläubiger von Kollektiv- und Kommanditgesellschafen, Diss. Zürich 1955... weiterlesen
Einleitung Auch bei der Vertretung der Gesellschaft nach aussen differenziert das Recht der Kommanditgesellschaft (KMG) in Komplementäre und Kommanditäre. In dem nur der Komplementär geschäftsführungsbefugt... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine sog. verselbständigte Gesamthandgemeinschaft kann durch folgende Elemente charakterisiert werden: Rechtsnatur „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ keine eigene Rechtspersönlichkeit Verfolgung wirtschaftlicher Ziele... weiterlesen
Das externe Verhältnis der Kommanditgesellschaft (KMG) wird durch folgende Aspekte bestimmt: Verselbständigte Gesamthandschaft Vertretung Haftung... weiterlesen
Das Recht der Kommanditgesellschaft enthält eine Verweisungsnorm auf das Recht der Kollektivgesellschaft: Art. 598 Abs. 2 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 2 Soweit keine... weiterlesen
Jeder Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. sowohl der nicht geschäftsführende (nicht geschäftsführende Komplementär und Kommanditär) als auch der geschäftsführende Komplementär haben zwingend ein umfassendes Einsichtsrecht.... weiterlesen