Stille Gesellschaft
Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“: Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert » Exkurs STILLE GESELLSCHAFT Weiterführende... weiterlesen
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Wollen sich die Beteiligten binden und wählen sie nicht eine andere Rechtsform, liegt eine einfache Gesellschaft vor. Vielfach bemerken die Beteiligten nicht einmal, dass sie... weiterlesen
Zur Verbreitung der einfachen Gesellschaft bestehen keine statistischen Informationen. Im Alltag lässt sich feststellen, dass die einfache Gesellschaft von grosser praktischer Bedeutung ist, und zwar... weiterlesen
Begriff: Einfache Gesellschaft Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht Art. 530 – 551: Die einfache Gesellschaft Handelsregisterverordnung (HRegV) Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bundesgesetz... weiterlesen
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Die einfache Gesellschaft (eG) ist die Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Überblick zur einfachen Gesellschaft (eG) Allgemeines... weiterlesen
Grundsätzlich stehen jedem Gesellschafter – unabhängig vom Kapitaleinsatz – die gleichen Rechte zu (vgl. OR 533). Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und... weiterlesen
Grundsätzliches Obwohl die einfache Gesellschaft eine personenbezogene Gesellschaftsform ist, stellte der Gesetzgeber – wegen des Einsatzes als subsidiäre Gesellschaftsform – nur wenige besondere Anforderungen an... weiterlesen
Im Wirtschaftsleben findet die einfache Gesellschaft in den verschiedensten Verwendungszwecken ihren Einsatz: Einkaufsgemeinschaft Werbungsgemeinschaft Verkaufsgemeinschaft Organisationsform für die freien Berufe (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Geometer... weiterlesen
Ob und inwieweit die Bestimmungen der einfachen Gesellschaft auf Konkubinate anzuwenden ist, wird bestimmt durch: die gerichtliche Beurteilung Pro einfache Gesellschaft Einfache Gesellschaft differenzierend befürwortet... weiterlesen
Wie das Bundesamt für Statistik Anfang Juli 2012 bekannt gab, hat die Anzahl der Unternehmensgründungen in der Schweiz im Jahr 2010 einen neuen Höchststand erreicht:... weiterlesen
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Muster 1: Einsetzung Erbe als Alleinerbe «Es existieren keine gesetzlichen Erben. Ich setze meinen langjährigen Schuldfreund A als Alleinerben ein». Muster 2: Einsetzung mehrerer Erben... weiterlesen
Auf eine Zuwendung von Todes wegen wird grundsätzlich eine Erbschaftssteuer erhoben, wobei Ehegatten steuerbefreit sind und Nachkommen (kantonal unterschiedliche) Steuererleichterungen erfahren. Erbschafts- und Schenkungssteuern »... weiterlesen
Gewährleistungsrecht gegenüber Miterben Die Miterben haften einander für die Erbschaftssachen wie Verkäufer. Die Geltendmachung verjährt nach einem Jahr seit Teilung bzw. seit späterer Fälligkeit (ZGB... weiterlesen
Checkliste: Erbeinsetzung Verfügungsform Testament Erbvertrag Formgültigkeit Inhaltsgültigkeit Auslegung der Verfügung von Todes wegen Testament: gemäss Willensprinzip Erbvertrag: gemäss Vertrauensprinzip Abgrenzung Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift – Vermächtnis... weiterlesen
Mehrere Erben bilden von Gesetzes wegen für das Vermögen des Erblassers eine Gemeinschaft zur gesamten Hand, eine sog. „Erbengemeinschaft“. Die Erben sind gemeinsam auf das... weiterlesen
Erbeinsetzung als Mittel der Begünstigung einer beliebigen (natürlichen oder juristischen) Person als Erben Eingesetzter Erbe = Mitglied der Erbengemeinschaft Eingesetzter Erbe haftet für die Erblasser-... weiterlesen
Begriff und Abgrenzung Mit der Ersatzerben-Einsetzung (ZGB 487) werden zwei Personen alternativ durch den Erblasser berufen, wobei der Zweitberufene (Ersatzerbe) die Erbquote oder das Nachlassvermögen... weiterlesen