Ausschluss durch die übrigen Gesellschafter
Wird über das Vermögen eines Gesellschafters der Konkurs eröffnet oder verlangt einer seiner Gläubiger, der dessen Liquidationsanteil gepfändet hat, die Auflösung der Gesellschaft, so können... weiterlesen
Wird über das Vermögen eines Gesellschafters der Konkurs eröffnet oder verlangt einer seiner Gläubiger, der dessen Liquidationsanteil gepfändet hat, die Auflösung der Gesellschaft, so können... weiterlesen
Aus wichtigen Gründen kann der Richter auf Ausschluss eines Gesellschafters und auf dessen Abfindung erkennen, sofern alle übrigen Gesellschafter es beantragen. Dabei gelten folgende Kautelen:... weiterlesen
Kommen die Gesellschafter vor der Auflösung überein, dass trotz des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt... weiterlesen
Grundsatz Das Ausscheiden nur eines Gesellschafters führt auch bei der Kollektivgesellschaft (KLG) grundsätzlich zur Auflösung. Ausnahmen Gesetzliche Ausnahmen durchbrechen das grundsätzliche Auflösungs-Prinzip: Ausscheiden durch Übereinkunft... weiterlesen
Auch bei der Kollektivgesellschaft (KLG) kann eine Beendigung der Gesellschaft ohne Liquidation stattfinden. Ein Gesellschafter oder ein Dritter übernimmt das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven:... weiterlesen
Den Liquidatoren obliegen folgende Aufgaben: Eintragung der Auflösung im HR [vgl. HRegV 42] Beendigung der laufenden Geschäfte [vgl. OR 585 Abs. 1] Erfüllung der Verpflichtungen... weiterlesen
Die Erben des verstorbenen Gesellschafters haben für die Liquidation einen gemeinsamen Vertreter zu bezeichnen [vgl. OR 584] Art. 584 OR C. Vertretung von Erben Die... weiterlesen
Für die Liquidationsorgane sind folgende Grundsätze zu beachten: Vertretungsbefugte Gesellschafter Voraussetzungen keine Hinderungsgründe keine Berufung eines anderen Liquidators [vgl. OR 583 Abs. 1]. Ausnahmen Ernennung... weiterlesen
Die Liquidation der Rechte und Pflichten der Kollektivgesellschaft (KLG) werden bestimmt durch: Liquidatoren Vertretung der Erben eines Gesellschafters Liquidationsablauf Beendigung ohne Liquidation Gesetzliche Grundlage Liquidation:... weiterlesen
Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch Gläubiger eines Gesellschafters Literatur... weiterlesen
Die Beendigung der Kollektivgesellschaft ist in OR 574 ff. geregelt. Die Einzelheiten finden Sie unter: Auflösung Liquidation Gesetzliche Grundlage Auflösung und Ausscheiden: OR 574: Im... weiterlesen
Die kaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) wie die nichtkaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) sind ins Handelsregister am Sitze der Gesellschaft einzutragen. Die HR-Eintragungselemente sind [vgl. HRegV 41 Abs. 1]: Firma Unternehmensidentifikations-Nummer Sitz Rechtsdomizil Rechtsform Zeitpunkt... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft hat grundsätzlich einen eigenen Sitz. Der Ort des Sitzes ist nicht frei wählbar befindet sich am tatsächlichen Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aktivitäten, d.h. am... weiterlesen
Bei der Firmenbildung ist folgendes zu beachten: Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze Bei der Bildung einer Firma der KLG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit, der Unübertragbarkeit... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft entsteht aus Konsens Einigung, gemeinsam ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben Falsche Bezeichnung der Gesellschaft (zB einfache Gesellschaft oder nur Nennung... weiterlesen
Vorweg ist für die Errichtung einer Kollektivgesellschaft (KLG) zu unterscheiden: Kaufmännische Gesellschaft Formlose, konkludente Einigung, verbunden mit Eintragungspflicht + HR-Eintragung HR-Eintragung nur von deklaratorischer Bedeutung... weiterlesen
Haftungs-Grundsätze Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist bei der Kollektivgesellschaft (KLG) wie folgt gesetzlich geordnet: Primärhaftung des Sondervermögens der Gesellschaft für die ausschliessliche Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger... weiterlesen
Der aussenstehende (gutgläubige) Dritte hat zu beachten: Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters Voraussetzung Keine der Einzelvertretungsbefugnis entgegenstehenden Eintragungen im Handelsregister (HR) Umfang für alle Rechtshandlungen, die der... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine sog. verselbständigte Gesamthandgemeinschaft kann durch folgende Elemente charakterisiert werden: Rechtsnatur „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ keine eigene Rechtspersönlichkeit Verfolgung wirtschaftlicher Ziele... weiterlesen
Das Aussenverhältnis der Kollektivgesellschaft (KLG) wird durch folgende Themen geprägt: Verselbständigte Gesamthandschaft Vertretung Haftung... weiterlesen