Steuern
Die Steuerpraxis zum Ertrag aus Schneeballsystemen (= Ertrag aus beweglichem Vermögen) wird auf Bundessteuerebene (DBG) wie folgt differenziert: 1. Auszahlungen = steuerpflichtige Realisierungen, soweit sie... weiterlesen
Die Steuerpraxis zum Ertrag aus Schneeballsystemen (= Ertrag aus beweglichem Vermögen) wird auf Bundessteuerebene (DBG) wie folgt differenziert: 1. Auszahlungen = steuerpflichtige Realisierungen, soweit sie... weiterlesen
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Preisabsicherung Bei lebzeitigen Vermögensnachfolgen an einen von mehreren Pflichtteilserben gibt es zwei Konstellationen: Mitwirkung der anderen Pflichtteilserben Keine Mitwirkung der anderen Pflichtteilserben Es gibt –... weiterlesen
Im Juli 2010 trat das neue Produktesicherheitsgesetz «Bundesgesetz über die Produktesicherheit» (PrSG) in Kraft, welches das bisherige «Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und... weiterlesen
Checklisten zum Erbvertrag » Erbeinsetzungsvertrag » Vermächtnisvertrag » Erbverzicht i.e.S. » Erbauskauf » Bedingter Erbverzicht i.e.S. / Erbauskauf Muster-Erbverträge [in Bearbeitung]... weiterlesen
Checklisten und Musterverträge …finden Sie auf der Website zum Schenkungsrecht: » Checklisten zur Schenkung » Musterverträge Literatur Kurz-Kommentar zum ZGB, Art. 626 ZGB Basler Kommentar,... weiterlesen
Erbeinsetzungsvertrag / Vermächtnisvertrag (=positiver Erbvertrag) Erbverzicht i.e.S. / Erbauskauf (= negativer Erbvertrag) Vorteil Erbvertrag gegenüber Testament: Erbvertrag ermöglicht vertragliche Bindung des Vertragspartners Nachteil Erbvertrag gegenüber... weiterlesen
Lebzeitige Zuwendungen wie Erbvorbezüge, Schenkungen und gemischte Schenkungen an Pflichtteilserben unterstehen beim Ableben des Präsumptiverblassers Korrekturmöglichkeiten: Ausgleichung Herabsetzung von Pflichtteil verletzenden Wertvorteilen, vor allem sog.... weiterlesen
Folgende Lebenssachverhalte haben einen Reflex auf frühere Erbvorbezüge: Längere Lebenserwartung Höhere Pflegekosten im Alter Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge Folgen:... weiterlesen
Einleitung Vorempfänge (Erbvorbezüge) unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, sofern und soweit der Empfänger (zB Ehegatte oder Nachkomme) nicht steuerbefreit sind. Die Schenkungssteuer ist gemeinsam mit... weiterlesen
Der Lebensalltag gestaltet sich nicht immer nach der gesetzlichen Vertragsdefinition, sondern an den praktischen und / oder wirtschaftlichen Bedürfnissen, so auch bei Schenkung und Erbvorbezug.... weiterlesen
Erbvorbezugsobjekte werden oft aus familiären Gründen frühzeitig an einen Nachkommen weitergegeben. Präsumptiverblasser können durch folgende Instrumente einer spekulativen Weiterveräusserung durch den vorbeziehenden Präsumptiverben entgegenwirken: Vorkaufsrecht... weiterlesen
Grundsätzlich sollten auch beim Vorempfang die Rückfalls-Regeln Anwendung finden können. Es sind aus der Praxis aber keine Fälle bekannt, wo Präsumtiverblasser oder ggf. deren Erben... weiterlesen
In Bezug auf Auflagen und Bedingungen gelten die Regeln des Schenkungsrechts: Oft werden Schenkungen unter Auflagen oder Bedingungen versprochen. Die Leistung des Beschenkten darf nach... weiterlesen
Wie bei allen schuldrechtlichen Verträgen des schweizerischen Rechts ist zu unterscheiden in: Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäft Der Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung ist kein Schuld-, sondern eine... weiterlesen
Beim Erbvorbezug gelten die Formvorschriften für Schenkungen: Formfreier Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung Für den Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung (auch Realschenkung) gilt grundsätzlich die... weiterlesen
Eine Leibrente (OR 516 – 520) kann bei der Immobiliennachfolge insofern eingesetzt werden als die Immobilie an den Leibrentenschuldner abgetreten wird und dieser den Erwerbspreis... weiterlesen
Der Erbvorbezugsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Präsumptiverben nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag. Voraussetzungen des Erbvorbezugvertrages Für den... weiterlesen
Anrechnung allgemein Vorempfänge (Erbvorbezüge) sind an die künftige Erbschaft anzurechnen (vgl. ZGB 626 Abs. 1 und ZGB 534 Abs. 1): ZGB Art. 626 A. Ausgleichungspflicht... weiterlesen
Die Schenkung setzt folgende Grundelemente voraus: Das Element der Zuwendung setzt eine Vermögensvorteil-Übereignung voraus; es ist ein Vermögenswert vom Schenker ins Vermögen des Beschenkten zu... weiterlesen