Mietschlichtungsverfahren

Anfechtung Mietzinserhöhung (OR 270b Abs.1)

Im Urteilsvorschlag kann die Schlichtungsbehörde Folgendes festhalten: Formelle Zulässigkeit der Mietzinserhöhung Formularpflicht eingehalten Frist eingehalten / Zeitpunkt Erhöhung zulässig Begründung Erhöhung vorhanden keine gleichzeitige Kündigungsandrohung... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Mietzinshinterlegung (OR 259g ff.)

Schlichtungsbehörde klärt zuerst die Hinterlegungsberechtigung des Mieters ab: Bei fehlender Berechtigung (d.h. nicht alle Voraussetzungen zur Hinterlegung sind erfüllt) hält sie im Urteilsvorschlag fest: Herausgabe... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde

Betrifft Mietzinshinterlegung, missbräuchliche Mietzinse, Kündigung, Erstreckung und vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 5’000.00: Urteilsvorschlag bei missbräuchlichen Mietzinsen Verweis von ZPO 210 Abs. 1 lit. b ganz allgemein... weiterlesen

Mietschlichtungsverfahren

Abgrenzungen

Schlichtungsverfahren Ein dem Hauptprozess vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien. Die Schlichtungsbehörde behandelt alle Angelegenheiten, welche nicht einer besonderen Schlichtungsbehörde zugewiesen sind. Miet-Schlichtungsverfahren Verfahren vor... weiterlesen

Lehrvertrag

Fazit und Checklisten

Fazit Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden... weiterlesen

Lehrvertrag

Lehrzeugnis

Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, welches enthält: die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit die Dauer der... weiterlesen

Lehrvertrag

Beendigung und fristlose Kündigung

Beendigung Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit). Weitere Beendigungsgründe können sein: Kündigung während der Probezeit fristlose Kündigung Aufhebung Aufhebung bei Ungültigkeit... weiterlesen

Lehrvertrag

Lohn und Ferien

Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen

Lehrvertrag

Probezeit

Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen

Lehrvertrag

Genehmigung

Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen

Lehrvertrag

Vertragsinhalt

Der Gesetzgeber stellt für den Lehrvertrag folgende Inhaltsanforderungen: Art der beruflichen Bildung Dauer der beruflichen Bildung Lohn Probezeit Arbeitszeit Ferien (OR 344a Abs. 2) Judikatur... weiterlesen

Lehrvertrag

Form

Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (OR 344a Abs. 1). Die Nicht-Beachtung der Schriftform hat aufgrund von OR 320 Abs. 2 und BBG... weiterlesen

Lehrvertrag

Besonderheiten des Lehrvertrags

Die Regeln des Lehrvertrags weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Form Vertragsinhalt Genehmigung Probezeit Lernziel-Erreichung Ausbildungspflicht Andere Arbeiten... weiterlesen

Lehrvertrag

Lehrvertragselemente

Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildungszweck Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit Ausbildungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen... weiterlesen

Lehrvertrag

Abgrenzungen

Praktikumsvertrag =   Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist zB Anwaltspraktikum zB Notariatspraktikum oder Bewährung... weiterlesen

Lehrvertrag

Gesetzliche Grundlagen

Bundesverfassung BV 63 Gesetze Auch für die lernende Person sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 344 ff. (Der... weiterlesen