Anfechtung anderer einseitiger Vertragsänderungen (OR 270b Abs.2)
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde ihre Ansicht über die Zulässigkeit der anderen einseitigen Vertragsänderungen fest. Die Parteien können innert 20 Tagen den Urteilsvorschlag ablehnen: Wird... weiterlesen