Entstehung und Verfahren
Entstehung des Designschutzes Der Designschutz zugunsten des Urhebers tritt ein: mit der Eintragung des Designs ins Designregister. Die Beurteilung der Urheberrechtsentstehung steht ausschliesslich in der... weiterlesen
Entstehung des Designschutzes Der Designschutz zugunsten des Urhebers tritt ein: mit der Eintragung des Designs ins Designregister. Die Beurteilung der Urheberrechtsentstehung steht ausschliesslich in der... weiterlesen
National Es gilt die Alterspriorität (Priorität richtet sich nach dem Datum des Registereintrags). International Bis maximal 6 Monate nach der (nationalen) Ersthinterlegung kann das gleiche... weiterlesen
Als geschütztes Werk gilt die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes. Geltungsbereich ist die Schweiz. Schutz aller Dimensionen Der Schutz ist unabhängig von den Dimensionen.... weiterlesen
Design sollte eine neue Formgebung sein und nicht allein von technischen Zwängen diktiert sein. Designgestaltungen setzen daher voraus: Novität neue Kreation es sollte vor der... weiterlesen
Die Designmotivation kann verschiedenen Ursprungs sein: Designer entwirft einen Gebrauchsartikel, um die Designrechte daran später einem Produzenten zur Massenproduktion verkaufen zu können Beispiele: Le Corbusier... weiterlesen
Nationale Vorgabe Bundesgesetz vom 5. Oktober 2001 über den Schutz von Design (Designgesetz, DesG; SR 232.12) Verordnung vom 8. März 2002 über den Schutz von... weiterlesen
Musterpachtvertrag Muster: Pachtvertrag Domain (PDF, 28 KB) Musterpachtvertrag mti Zusatzleistungen des Verpächters Muster: Pachtvertrag Domain mit Zusatzleistungen (PDF, 36 KB)... weiterlesen
1. Parteien Personalien Verpächter Personalien Pächter 2. Pachtgegenstand welcher Domain-Name soll verpachtet werden wo ist er registriert (ist die Top-Level-Domain „.ch“ oder „.li“: Switch) 3. ... weiterlesen
1. Reine Überlassung des Domain-Namen Verpächter überlässt dem Pächter den Domain-Namen dieser entwickelt den Inhalt der Domain selber ist selber um den Unterhalt der Domain... weiterlesen
Wirtschaftlicher Nutzen für Pächter Zugang zur gewünschten Domain indirekter wirtschaftlicher Nutzen durch zielführendes Online-Marketing (Kundenakquisition, besserer Vertrieb von Produkten, Einkünfte durch Bannerwerbung, etc.) keine Aufwendungen... weiterlesen
Wirtschaftlicher Nutzen für Verpächter: kalkulierbare, wiederkehrende Einkünfte keine Aufwendungen für Unterhalt der Domain Gefahren für Verpächter: Haftung für Rechtsverletzungen des Pächters im Zusammenhang mit der... weiterlesen
Begriff Domain-Verpachtung Der registrierte Inhaber eines Domain-Namens überlässt die Domain einem Dritten zum Gebrauch und Nutzung gegen Entgelt aufgrund einer Vereinbarung. Abgrenzungen zur Miete Überlassung... weiterlesen
Begriff Begriffsumschreibung Abhängiger Patentanspruch Jede Präzisierung des Patentanspruchs wird als „abhängiger Patentanspruch“ definiert. Eingangsprüfung Das IGE prüft nach Eingang der Patentanmeldung die eingereichten Unterlagen und... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage der Verpachtung von Domains: OR 275 ff.: Die Pacht ZGB 29: Recht auf den Namen... weiterlesen
+pat.+ pat.pend. / Erfindung zum Patent angemeldet Die Verwendung ist fakultativ, der Missbrauch dagegen strafbar.... weiterlesen
Wer ist geschützt? Die natürliche Person des Erfinders. Weiterführende Informationen Arbeitnehmererfindung Vertreter (im Patentregister) Vertretung im Allgemeinen Es gelten die Regeln des Vertretungsrechts im Allgemeinen... weiterlesen
Die Patentschrift ist wie folgt aufgebaut: Deckblatt Patentinhaber Erfinder Vertreter Bibliographische Daten Gesuchsnummer Anmeldungsdatum Prioritätstag Erteilungsdatum Patentveröffentlichung Zusammenfassung Patentansprüche Erfindungsbeschreibung Zeichnung Liste der im Prüfungsverfahren... weiterlesen
Ist die formale oder in den Ausnahmefällen total amtliche Vorprüfung erfolgreich verlaufen eine allfällige Einsprache beseitigt wird das Patent im öffentlichen Patentregister eingetragen digital veröffentlicht:... weiterlesen
Die Prüfung der Patentanmeldung läuft in folgenden Verfahrensschritten ab: Eingangsprüfung Formalprüfung Sachprüfung Patenterteilung / Veröffentlichung... weiterlesen
Grundsatz: In der Schweiz findet abgesehen von 2 Ausnahmen keine Vorprüfung statt. Ausnahmen: Prüfung des Patentgesuches auf das Vorhandensein der formalen gesetzlichen Voraussetzungen für eine... weiterlesen