Vertragsänderung vor Reisebeginn
Einleitung Auch Pauschalreiseverträge sind zu halten (pacta sunt servanda). Um den Parteien eine Vertragserfüllung auch unter veränderten Verhältnissen zu ermöglichen, sehen PRG 7 – 11... weiterlesen
Einleitung Auch Pauschalreiseverträge sind zu halten (pacta sunt servanda). Um den Parteien eine Vertragserfüllung auch unter veränderten Verhältnissen zu ermöglichen, sehen PRG 7 – 11... weiterlesen
Das PRG (Art. 7 – 17) will den Konsumenten gegen Klauseln schützen, die der Reiseanbieter angesichts des strukturellen Ungleichgewichts von professionellem Reiseveranstalter und Konsument als... weiterlesen
Die Auslegung der Normen des Pauschalreisegesetzes (PRG) und des betreffenden Pauschalreisevertrages folgt den nachgenannten Prinzipien: Grundsatz Anwendung der allgemeinen Vertragsauslegungsmethoden Konsumentenspezifische Auslegung Telelogische Auslegung (Auslegung... weiterlesen
Der Pauschalreiseveranstalter oder der Vermittler muss dem Konsumenten rechtzeitig vor dem Abreisetermin schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form (FAX oder E-Mail etc.) die Reiseinformationen... weiterlesen
Gemäss Pauschalreisegesetz (PRG 4 Abs. 2 Satz 2) entfällt die schriftliche Reisebestätigung dann, wenn ihre Erfüllung eine Vertragsschluss verunmöglichen würde (vgl. PRG 4 Abs. 2... weiterlesen
Der Pauschalreiseveranstalter hat dem Reisenden eine den Vertragsinhalt wiedergebende Reisebestätigung zukommen zu lassen: Definition Reisebestätigung = Dokument für den Konsumenten, welches die wichtigsten Informationen zum... weiterlesen
Pauschalreiseverträge sind Massenverträge, weshalb viele Pauschalreiseveranstalter für die Vereinfachung und Automatisierung vorformulierte „Allgemeine Reisebestimmungen“ (ARB) einsetzen. Einbeziehung der ARB Massgeblichkeit von Lehre und Rechtsprechung zu... weiterlesen
Der Reiseveranstalter ist – vorbehältlich zeitlicher Unmöglichkeit (Last Minute-Reiseverträge) – verpflichtet, dem Konsumenten bestimmte Informationen zu bestätigen bzw. zur Verfügung zu stellen: Allgemeine Reisebedingungen (ARB)... weiterlesen
Einleitung Der Pauschalreiseveranstalter untersteht – trotz Veröffentlichung von Prospekten oder ähnlichem Werbematerial – keinem Kontrahierungszwang. Es gelten für den Pauschreisevertrag keine gesetzlichen Formerfordernisse. Entsprechend kann... weiterlesen
Auch im Zeitpunkt kurz vor Vertragsschluss soll der Konsument für die Pauschalreisebuchung mit den relevanten Daten versehen sein: Allgemeines Informationspflicht Der Reiseveranstalter hat dem Konsumenten... weiterlesen
Die vorvertraglichen Informationen zielen auf Marktransparenz und Gewährleistung der Konsumenteninformation mit den relevanten Daten für eine freie Meinungs- und Entscheidungsbildung: Werbungs-Anforderungen UWG-Anforderungen Vgl. UWG 3... weiterlesen
Einleitung Das Pauschalreisegesetz (PRG 3 – 6) auferlegt dem Reiseveranstalter vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten: Vorvertragliche Informationen / Werbung Informationen vor Vertragsschluss... weiterlesen
Auf die vom Pauschalreisegesetz (PRG) ausgeschlossenen Pauschalreiseverträge sind folgende Regeln anwendbar Rechtsnatur Die vom PRG ausgeschlossene Pauschalreiseverträge gelten als Innominatkontrakte Anwendbares Recht Primär Der konkrete... weiterlesen
Der persönliche Anwendungsbereich wird durch folgende zwei Elemente bestimmt: Reiseveranstalter Konsument Im Einzelnen: Reiseveranstalter Definition Veranstalter = Natürliche oder juristische Person, die nicht nur gelegentlich... weiterlesen
Der sachliche Anwendungsbereich wird durch folgende drei Elemente bestimmt: Angebot von (zwingend) mindestens zwei touristische Hauptleistungen Im Voraus miteinander zu einer Gesamtleistung verbundene Hauptleistungen Gesamtpreis... weiterlesen
PRG 1 + 2... weiterlesen
Einleitung Die Anwendungsvoraussetzungen lassen sich in folgenden Elementen darstellen: Grundlage Sachlicher Anwendungsbereich Persönlicher Anwendungsbereich vom PRG nicht erfasste Reiseverträge Literatur ROBERTO VITO, BSK OR I,... weiterlesen
Das Pauschalreisegesetz (PRG) zielt auf die Verwirklichung des Konsumentenschutzes durch nachgenannte Elemente Markttransparenz (PRG 3) Vorvertragliche Konsumenteninformation (PRG 4 – 6) Mindeststandards an Vertragsgerechtigkeit (PRG... weiterlesen
Das Pauschalreiserecht ist von folgenden Reisebegebenheiten abzugrenzen: Individualreise Individualreise = Reisewillige(r) organisiert seine Reise ohne Beizug eines Reisebranche-Spezialisten und bestellt daher die Reisedienstleistungen bei den... weiterlesen
Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18.06.1993 (Pauschalreisegesetz (PRG); SR 944.3) (lex specialis) Schweizerisches Obligationenrecht (OR; SR 220) (lex generalis) Vo über die Streitwertgrenze in Verfahren des... weiterlesen