Stockwerkeigentum: Nutzungsbeschränkung einer Stockwerkeinheit
ZGB 712a / ZGB 648 Abs. 2 + ZGB 712g Abs. 1 Das Bundesgericht hatte sich mit den Nutzungsbeschränkungen einer Stockwerkeinheit auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse aus... weiterlesen
ZGB 712a / ZGB 648 Abs. 2 + ZGB 712g Abs. 1 Das Bundesgericht hatte sich mit den Nutzungsbeschränkungen einer Stockwerkeinheit auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse aus... weiterlesen
ZGB 679 Einleitung Dem Bundesgericht wurde im Fall 2C_560/2019 die Streitfrage vorgelegt, wer die Kosten für die Beseitigung eines sturmbedingt von einem privaten Grundstück auf... weiterlesen
ZGB 738 Für Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit sind die die Dienstbarkeitsbegründung begleitenden Umstände und Besprechungen nicht. Sie binden den Rechtsnachfolger des Grundeigentümers, der nicht... weiterlesen
ZGB 818 Abs. 1 Ziff. 3 / SchKG 140 / VZG 48 / OR 18 Das Bundesgericht hatte im französisch-sprachigen Fall 5A_853/2016 die revidierte Gesetzesbestimmung... weiterlesen
ZGB 738 Für ein in der Landwirtschaftszone belegenes Grundstück, bei welchem die Nutzung nur als Ferien- und Wochenendhaus möglich ist, besteht kein Anspruch auf ein... weiterlesen
ZGB 737 Abs. 3, ZGB 738 und ZGB 736 / Teillöschung? Einleitung Die nachfolgende Entscheid-Erläuterung hat einer der häufigsten Dienstbarkeitsstreitigkeiten zum Gegenstand, nämlich das Parkieren... weiterlesen
ZGB 712h Abs. 3 i.V.m. ZGB 647d Abs. 3 Balkongeländer gelten zwingend als gemeinschaftliche Teile des Stockwerkeigentums. Auch Stockwerkeigentümer, deren Einheiten über keine Balkone und... weiterlesen
Ab nächstem Jahr soll in sämtlichen Kantonen der Kataster über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) verfügbar sein. Auf diesen Zeitpunkt hin setzt der Bundesrat mit Beschluss... weiterlesen
ZGB 712l Abs. 2 – Actio negatoria Einleitung Stockwerkeigentümer rügten, dass Leute von einer Gebäudeunterhaltsbrücke aus in ihre Wohnungen Einblick nehmen könnten, wenn die Brücke... weiterlesen
BODMER RUDOLF, Rechtsverhältnisse an Bestandteil und Zugehör insbesondere im Hinblick auf Dritte, Diss. Zürich 1952. KAUFMANN OTTO K., Die Zugehör, ZBGR 34/1953, S. 75 ff.... weiterlesen
BRÄM BEAT, Gemeinschaftlicher Erwerb durch Ehegatten, in: Jürg Schmid (Hrsg.), Der Grundstückkauf, Zürich 2010,375 ff. ENGELBERGER-KOLLER URSULA, Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums, in: AnwR 8/2012, 359... weiterlesen
Donauer Daniel: Der Verwalter im schweizerischen Stockwerkeigentumsrecht Zürich 2019 366 Seiten Schulthess Verlag ISBN 978-3-7255-7970-9 CHF 88.00 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Inhalt / Rezension Das... weiterlesen
BESSENICH BALTHASAR, Etwas Praktisches zur Ehegattengesellschaft und zum gemeinsamen Eigentum im Allgemeinen, in: Jusletter 14. Januar 2013. BISANG RAYMOND L., Die Zwangsverwertung von Anteilen an... weiterlesen
Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte. Diese Ausgangslage löst folgende... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen
Da der Gesamthandschaft die Rechtspersönlichkeit fehlt, geht ihr auch grundsätzlich die Parteifähigkeit ab. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinschaft im Prozessfalle nicht selber klagen... weiterlesen
Weil der Gesetzgeber die auf persönlichem Verhältnis aufbauende Gesamthandgemeinschaft auf Dauer schützen und erhalten wollte, ist es den Mitgliedern der Gemeinschaft grundsätzlich verwehrt, die Teilung... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten folgende Haftungsprinzipien: Externe Haftung Haftung für Schulden der Gemeinschaft Grundsätze Gesamthandschaften können sich infolge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit weder verpflichten, noch Schulden eingehen... weiterlesen
Die Überführung des einen Gesamthandverhältnisses unter Beibehaltung des Mitgliederbestandes in ein anderes, führt meistens nicht zu einer Eigentumsübertragung, sind doch die identischen Personen gesamthänderisch am... weiterlesen
Die Gesamthandgemeinschaft trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich, d.h. einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip ist aber nur subsidiär: Sofern und soweit abweichende Regelungen oder Bedürfnisse bestehen, gilt folgendes:... weiterlesen