Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Nutzniessung
Nutzniessung

Unvererblichkeit

Die Nutzniessung ist unvererblich. Sie endet: bei natürlichen Personen mit dem Tod des Nutzniessers (vgl. ZGB 749 Abs. 1) bei juristischen Personen mit der Auflösung... weiterlesen

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Nutzniessung
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Beendigung

Die Beendigung der Nutzniessung kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein und hat unterschiedliche Wirkungen: Beendigungsgründe Ableben eines Nutzniessers bei mehreren berechtigten Personen Löschung und ihre... weiterlesen

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Nutzniessung
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Beendigungsgründe

Die Nutzniessung geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. beim Tod des Nutzniessers, wenn sie nicht als vererblich ausgestaltet ist bei Zeitablauf (Befristung) bei... weiterlesen

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Nutzniessung
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Beendigungsfolgen

Die Beendigung der Nutzniessung zeitigt verschiedene Folgen: Nutzniesser Rückgabe der Sache (ZGB 751) Haftung für den Minderwert des nicht ordnungsgemässen Gebrauchs, sofern und soweit sich... weiterlesen

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Nutzniessung
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Rückgabe

Bei Beendigung der Nutzniessung hat der Berechtigte bzw. meist dessen Erben den Gegenstand, das Grundstück oder das Vermögen dem/den nutzniessungsbelasteten Erben des Erstversterbenden bzw. dem Immobilienerwerber, der... weiterlesen

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Nutzniessung
Nutzniessung

Verantwortlichkeit

Der Nutzniesser oder seine den Nachlass annehmenden Erben haften für den Untergang oder Minderwert der Sache, soweit sie nicht nachweisen können, dass dieser Schaden ohne Verschulden... weiterlesen

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Nutzniessung
Nutzniessung

Andere Lasten

Sind wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze der Nutzniessungssache vorzunehmen, hat der Nutzniesser den Eigentümer zu benachrichtigen und die Vornahme zu gestatten (vgl. ZGB 764... weiterlesen

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Versicherung

Der Nutzniesser hat auf seine Kosten die Nutzniessungsgegenstände gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, sofern und soweit diese Versicherung nach ortsüblicher Auffassung zu den... weiterlesen

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Vermietung

Der Nutzniesser darf ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer die Nutzniessungs-Sachen vermieten. Dem Eigentümer verbleibt angesichts des Besitzes-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Vermietungsrechts des Nutzniessers nur... weiterlesen