Zwangsvollstreckung in Gesamteigentum
Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen