Motive
Publizität von Beschränkungen bei einem Grundstück Weiterführende Informationen Anmerkungsfälle... weiterlesen
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Anpassung an die Praxis Einleitung Nach geltendem Recht haben die Handwerker oder Unternehmer, die auf einem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken Material und Arbeit... weiterlesen
Die Ausführungen in diesem Teil zur Installation, zum Lademanagement und zur Ladestromabrechnung schliessen diese Berichterstattung.... weiterlesen
Direkte Immobilienanlage Indirekte Immobilienanlage... weiterlesen
Der Bundesrat hat am 31.10.2018 entschieden, den Artikel 949d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 01.01.2019 in Kraft zu setzen. Die Bestimmung stellt klar, dass... weiterlesen
OR 269d Abs. 3, OR 271 f. und OR 266g Im strittigen Fall ging es um den gleichzeitigen Entzug eines Kellerabteils und Ersatz durch ein... weiterlesen
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter Leitung von Bundesrat Ueli Maurer, hat den Schwerpunktplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Neu wird dabei das Projekt «Landesweite Grundstücksuche»... weiterlesen
Es gibt verschiedene Arten der Ausgestaltung der Unterniveaugarage beim Stockwerkeigentum... weiterlesen
AGNER PETER / JUNG BEAT / STEINMANN GOTTHARD, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Zürich 1995. BAADER-SCHÜLE KEZIA, Praktische Probleme der Nutzniessung an Stockwerkeigentums-Anteilen,... weiterlesen
Der Eigentümer hat von Gesetzes wegen (ZGB 759 ff.) verschieden Aufsichts- und Sicherstellungsbehelfe: Aufsicht Sicherstellung Sicherstellung allgemein Sicherstellung b/Schenkung + gesetzlicher Nutzniessung Nichtleistung der Sicherheit... weiterlesen
Der Eigentümer kann gegen jeden widerrechtlichen oder der Sache nicht angemessenen Gebrauch der Nutzniessungssache Einspruch erheben (vgl. ZGB 759). Literatur STEINAUER PAUL-HENRI, Band III, Nr.... weiterlesen
Der Eigentümer kann, wenn er die Gefährdung seiner Rechte nachweisen kann, vom Nutzniesser Sicherheit verlangen. Dabei ist zu unterscheiden: Sicherstellung allgemein (ZGB 760) Der Eigentümer... weiterlesen
Das Nutzniessungsrecht ist unübertragbar Unübertragbarkeit unvererblich Unvererblichkeit... weiterlesen
Verbot der Übertragung des Stammrechts Die Nutzniessung bzw. das Stammrecht des Nutzniessers ist – zwingend – nicht übertragbar. Die Nutzniessung ist somit aktiv auch nicht... weiterlesen
Die Nutzniessung ist unvererblich. Sie endet: bei natürlichen Personen mit dem Tod des Nutzniessers (vgl. ZGB 749 Abs. 1) bei juristischen Personen mit der Auflösung... weiterlesen
Auch ein Nutzniessungsverhältnis kann von der Zahlungsunfähigkeit einer Partei, sei es der Grundeigentümer, sei es der Nutzniesser, betroffen sein. Je nach schuldnerischen Voraussetzungen können die... weiterlesen
Nutzniessungs(stamm)recht Nur soweit die Nutzniessung übertragbar ist, ist ihr Wert auch pfändbar Nutzniessungserlöse Vorbehältlich der Berücksichtigung des Existenzminimums dürften (v.a. periodisch wiederkehrende) Nutzniessungserlöse beim Nutzniesser... weiterlesen
Die sich aus dem Grundbuch ergebende Personaldienstbarkeit ist bei der Betreibung bzw. in einem Konkursverfahren beim Massaobjekt als Last im Konkursinventar und im Lastenverzeichnis zu... weiterlesen
Die Beendigung der Nutzniessung kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein und hat unterschiedliche Wirkungen: Beendigungsgründe Ableben eines Nutzniessers bei mehreren berechtigten Personen Löschung und ihre... weiterlesen
Die Nutzniessung geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. beim Tod des Nutzniessers, wenn sie nicht als vererblich ausgestaltet ist bei Zeitablauf (Befristung) bei... weiterlesen