Pfandrecht für Kosten aus Sicherungsvorkehren
Der Grundpfandgläubiger hat für die Kosten seiner Vorkehrungen zwecks Wertsicherung des Grundstückes ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht: bei wertvermindernden Handlungen des Grundeigentümers [vgl. ZGB 808 Abs.... weiterlesen